Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 17. Sitzung / Seite 35

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Schmidt. Freiwillige Redezeit: 30 Minuten.

12.15

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Wenn man die letzten Wochen hier erlebt hat, glaubt man eigentlich nicht, daß es den Artikel 24 in unserer Verfassung gibt, der festmacht, daß die Gesetzgebung für den Bund vom Nationalrat gemeinsam mit dem Bundesrat ausgeübt wird. Das heißt, die Verfassung sagt deutlich, daß der Nationalrat das letzte Wort darüber hat, ob es das eine oder andere Gesetz überhaupt geben wird, wann es in Kraft treten soll und wie es aussehen soll.

Nun gebe ich schon zu, daß die Tatsache, daß der Nationalrat das letzte Wort hat, auch in der Praxis unbestritten ist. Ob es allerdings ein entscheidendes Wort ist, ist mehr als zweifelhaft.

Und nun gebe ich sogar noch etwas zu – auch als Oppositionelle –: So neu ist das nicht, denn es ist wahr, daß die Mehrheit der Gesetzesvorlagen über eine Regierungsvorlage ins Haus kommen; es ist wahr, daß die Mehrheit dieser Regierungsvorlagen im Wesen unverändert beschlossen werden. Man kann daher durchaus fragen: Wo ist der Unterschied, wenn jetzt eine solche Vorgangsweise gewählt wird?

Ich glaube, es gibt sehr wohl einen Unterschied und einen negativen Qualitätssprung. Weil das nämlich so ist, daß im Hause selbst die inhaltliche Gestaltung relativ schmalen Raum hat, hat man dem vorparlamentarischen Raum ein sehr starkes Gewicht zugemessen. Und da meine ich ganz und gar nicht den vorparlamentarischen Raum in Absprache mit den Sozialpartnern, sondern ich meine das Instrumentarium des Begutachtungsverfahrens, das dazu dient, daß man ein Maximum an Sachverstand mobilisiert, ein Maximum an Spezialwissen, daß man die Betroffenen hört und – und das ist mir als Parlamentarierin sehr wichtig – daß man auf diese Weise auch die Abgeordneten in die Lage versetzt, die Dinge zu durchschauen, die Problemlage, die Vielschichtigkeit, die Komplexität zu erkennen. All diese Dinge werden durch das Begutachtungsverfahren und durch die Stellungnahmen, die in diesem Zusammenhang einlangen, auch für die Abgeordneten transparenter.

Damit erst wird der Abgeordnete viel besser in die Lage versetzt, seine Verantwortung wahrzunehmen, die darin liegt, daß er diese Gesetze beschließt. Im vorliegenden Fall hat man nicht nur das Parlament selbst zu einer Notariatsfunktion degradiert, sondern man hat auch diesen vorparlamentarischen Raum gerade noch als ein Alibi gelten lassen, aber ihm inhaltlich nicht das geringste Gewicht beigemessen.

Wenn Sie sich anschauen, wie dieses Begutachtungsverfahren zum Strukturanpassungsgesetz abgelaufen ist, das ja die Vorstufe, die Voraussetzung für diese Budgets ist, die in dieser Woche zu beschließen sein werden: Dieses Begutachtungsverfahren ist mehr als eine Beleidigung, es verdient diese Bezeichnung gar nicht, ja es ist das eigentlich eine Verhöhnung dieses Instrumentariums.

Das haben auch eine Reihe von Institutionen deutlich gemacht. Es ist heute schon die Kärntner Landesregierung erwähnt worden; ich erspare es mir daher, diese Stellungnahme zu zitieren. Der Präsident des Rechnungshofes, der anwesend ist, sagt ausdrücklich, der Rechnungshof spricht sich neuerlich gegen die vom Bundesministerium für Finanzen bereits seit langem gehandhabte Praxis in diesem Zusammenhang aus, ihm Textvorschläge zur Novellierung unter Einräumung einer unzumutbar kurzen Begutachtungsfrist von knapp einer Woche zu übermitteln.

Es gibt – Kärnten lasse ich weg – auch eine Stellungnahme des Amtes der Salzburger Landesregierung; klarer kann man es nicht sagen. Die Salzburger Landesregierung setzt mit Recht den Begriff "Begutachtungsverfahren" unter Anführungzeichen und sagt dazu: Wenn man nur wenige Stunden zur Verfügung hat, dann kann eine eingehende Beurteilung der Vorhaben gar nicht möglich sein. Es kann daher, so sagt man, mangels konkreter Ausführungen nicht ange


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite