Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 171. Sitzung / 89

Zweiter Punkt und zweiter Antrag: Frau Ministerin! Es gibt Probleme mit der Mitversicherung in der Landwirtschaft. Im Zuge des Sparpakets ist diese Mitversicherung gefallen, und dadurch kommt es jetzt zu extremen Härten. Aus diesem Grund bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Aumayr, Wenitsch, Koller, Dr. Salzl, Klein, Mag. Haupt betreffend unbegrenzte Weitergeltung der Ehegatten-Subsidiarität in der bäuerlichen Sozialversicherung

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der die Begrenzung der Weitergeltung der Ehegatten-Subsidiarität in der bäuerlichen Krankenversicherung mit einer Änderung des Sachverhalts (Unterbrechung der Versicherung des außerhalb der Land- und Forstwirtschaft tätigen Ehegatten) aufhebt."

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Frau Ministerin! Im Zuge des Sparpakets ist diese Mitversicherung gefallen. Es reicht ein Tag, ein versicherungsfreier Tag eines Nebenerwerbsbauern, daß seine Frau eine eigenständige Versicherung bezahlen muß!

Dazu kommt noch die Problematik der Nebenerwerbsbauern, und zwar dank Ihrer – unter Anführungszeichen –"sozialen" Politik, wonach diese zwar jahrzehntelang ihre Arbeitslosenbeiträge einzahlen können, aber dann, wenn sie arbeitslos werden, keinen Schilling Arbeitslosenunterstützung bezahlt bekommen, wenn der Betrieb einen Einheitswert von über 60 000 S hat. Zudem trifft sie jetzt auch noch in voller Härte, daß ein versicherungsfreier Tag genügt, damit sie sowohl kein Arbeitslosenentgelt bekommen als auch die Mitversicherung für die Ehegattin entfällt. Also ich finde, das ist eine soziale Ungerechtigkeit, und ich ersuche Sie, daß diese abgestellt wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.54

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die beiden soeben verlesenen Entschließungsanträge wurden geschäftsordnungsgemäß eingebracht, sind entsprechend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr Bundesminister Dr. Farnleitner. – Bitte, Herr Bundesminister.

13.54

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte nur eine Feststellung des Abgeordneten Meisinger nicht unwidersprochen im Raum stehen lassen.

Vor wenigen Wochen war der zuständige Straßenbaureferent des Landes Oberösterreich bei mir, und wir haben gemeinsam veranlaßt, daß nunmehr das UVP-Verfahren für die Brücke in Linz endlich eingeleitet wird. (Abg. Meisinger: Was? Seit sieben Jahren läuft das schon!) Das ist eine Fehlinformation, es tut mir leid. Es läuft kein UVP-Verfahren seit sieben Jahren, sondern es ist jetzt zum Projekt gemacht worden! (Abg. Aumayr: Es geht um die Finanzierung, Herr Minister!)

Zur Finanzierung, das ist mein zweiter Punkt: Ich kenne das Land Oberösterreich und seine Budgetzahlen hinreichend. Wenn es aus Bundesmitteln im Rahmen der Prioritätenreihung nicht vorschiebbar ist, würde niemand das Land Oberösterreich daran hindern, das vorzufinanzieren, wie auch Teile der Projekte etwa im Land Tirol vorfinanziert wurden, die später aus öffentlichen Mitteln refundiert wurden. (Abg. Aumayr: Wir werden das Ihrem Kollegen Pühringer ausrichten!)


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