Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 171. Sitzung / 93

den, auch eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes abgestimmt wird, die die Frauen einmal mehr benachteiligt.

Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsparteien, haben im Jahre 1996 eine Regelung beschlossen, von der Sie nicht einmal gewußt haben, was sie bedeutet, weil sie es Frauen – und das wäre durchaus richtig gewesen und macht auch jetzt noch Sinn –, die Notstandshilfe und gleichzeitig Unterhalt von ihrem geschiedenen Partner erhalten, ermöglicht hat, diese Unterhaltszahlungen nicht mehr in die Berechnung der Notstandshilfe einzubeziehen.

Mehr als drei Jahre ist diese Bestimmung des Gesetzes 1996 nicht administriert, von der Verwaltung und vom Ministerium nicht zur Kenntnis genommen worden. Erst jetzt, als ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes in einer ähnlichen Causa festgestellt hat, daß es diese gesetzlichen Bestimmungen seit dem Jahre 1996 gibt, sind Sie darauf aufmerksam geworden. Auch wir sind aufmerksam geworden, vor allem auf jenen Punkt, daß das seit dem Jahre 1996 nicht administriert wird.

Und was machen Sie? – Sie beschließen jetzt eine Novelle, die rückwirkend jene Frauen, die diesen Anspruch seit dem Jahre 1996 hätten, davon wieder ausschließt. Rückwirkend beschließen Sie das! Und einmal mehr sind die Frauen in der Arbeitslosenversicherung die Benachteiligten. Frauen sind benachteiligt durch die gegenüber den Männern geringeren Einkommen, die sie erhalten, und sie sind in der Konsequenz auch diejenigen, die deshalb ein geringeres Arbeitslosengeld erhalten. Sie sind in der Folge weiter benachteiligt, wenn sie Notstand erhalten, weil ihnen dann das Einkommen des Partners, wenn sie einen haben, eingerechnet wird.

Und jetzt gäbe es die Möglichkeit, daß diese Unterhaltsregelung so gestaltet wird, daß sie für Verheiratete und Unverheiratete einigermaßen gleiche Bedingungen schafft. Aber das, was Sie jetzt in Fortsetzung einer alten, schlechten Tradition beschließen, ist nicht eine Gleichstellung von Verheirateten und Unverheirateten, sondern das ist eine ausdrückliche Benachteiligung jener Frauen, die auf diesen Unterhalt angewiesen sind und die nicht zu den Begüterten gehören. (Beifall bei den Grünen.)

Sie wissen ganz genau, Herr Abgeordneter Feurstein, daß das Frauen sind, die 8 000, 9 000 S Notstandshilfe erhalten würden, die 2 000, 3 000 S Unterhalt von ihrem Partner erhalten. Mit 9 000 oder 8 000 plus 3 000 S hat man noch immer kein Vermögen, hat man noch immer nicht soviel, daß man gut leben kann. Aber was machen Sie? – Sie halten es für legitim, daß von dieser ohnehin schon geringen Notstandshilfe die Unterhaltszahlung von 3 000 S auch noch abgezogen werden. Damit verurteilen Sie die Frauen zu weiterer Armut beziehungsweise Armutsgefährdung. (Beifall bei den Grünen.)

Das ist eine Politik, meine Damen und Herren ...

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Den Schlußsatz bitte, Herr Abgeordneter!

Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): Das ist eine Politik, die Sie zu verantworten haben und die mit Sicherheit wegen der angesprochenen Umstände auch vor dem Verfassungsgerichtshof enden wird. (Beifall bei den Grünen.)

14.10

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesministerin Hostasch. – Bitte, Frau Bundesministerin.

14.10

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir, kurz auf einige Redebeiträge Bezug zu nehmen und vielleicht auch die eine oder andere Aufklärung vorzunehmen.


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