Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 101

Aber ich bekenne mich dazu, daß diese Zusammenführung des Masterplans und der GSD-Studie zu einem integrierten Gesamtverkehrsplan im Sinne aller Verkehrsträger erfolgt. Allerdings verweise ich auf die entsprechenden notwendigen Untersuchungen, die auch in der Entschließung festgehalten sind. In der Entschließung steht auch, Kollege Kukacka, daß die Quantifizierung von Verkehrsmengen und die Dimensionierung der Straßen im GSD noch nicht vorgesehen waren. Daher brauchen wir diese Untersuchungen. Wenn es gelingt, die notwendigen Nachweise über Verkehrsmengen und Dimensionen zu erbringen, dann werden wir auch zu einem integrierten Gesamtverkehrskonzept kommen, das Grundlage für eine Verbesserung des Wirtschaftsstandortes und das Grundlage für mehr Lebensqualität in den Regionen sein wird. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.36

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.36

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Parnigoni! Die Prognosen über den Verkehrszuwachs sind immer sehr interessant, weil sie unter den Voraussetzungen des Status quo gemacht werden. Solange wir das, was bereits im Nationalen Umweltplan festgehalten wurde, nämlich daß es eine ökologische Steuerreform geben soll, daß es Kostenwahrheit geben soll, daß das Verursacherprinzip Platz greifen soll, nicht umsetzen, so lange wird man im Verkehr hinter den Entwicklungen nachbauen. Das halten wir für falsch, denn die Regierung versäumt es nach wie vor, das umzusetzen, was sie sich selbst als Vorgabe gegeben hat.

Insbesondere verwundert es mich, Herr Abgeordneter Parnigoni, daß zwar von der Verlagerung des Schwerverkehrs die Rede ist, aber nicht von der Kostenwahrheit, nicht vom Durchsetzen des Verursacherprinzips und nicht von einer ökologischen Steuerreform. Die Regierung hatte Zeit, das zu tun, aber sie hat es bis heute nicht getan. Sie sagen es immer am Rednerpult, aber Sie werden es auch in Zukunft nicht tun.

Ich glaube, die SPÖ sollte nicht darauf verfallen, das LKW-Road-Pricing deshalb durchsetzen zu wollen, weil man damit angeblich die ausländischen LKW erwischt, die jetzt unsere Straßen kostenlos ruinieren. (Abg. Edler: Stimmt es nicht?) – Herr Abgeordneter Edler! Wie kann man so etwas hier sagen? – In Wirklichkeit ist das eine Hetze, die Sie ansonsten nur den Freiheitlichen vorwerfen. Sie haben auch bei der Einführung der Vignette gesagt: Wir müssen die Ausländer erwischen, die immer auf unseren Straßen fahren. Sie wissen ganz genau, daß es die Inländer zahlen müssen. Der ausländische Verkehr, insbesondere der Transitverkehr, macht gemessen am Gesamtvolumen des Verkehrs, das wir haben, nicht sehr viel aus. Darum geht es vielleicht ganz am Schluß. (Zwischenruf des Abg. Dietachmayr.) Aber es geht um den Zugang, den Sie haben: Sie verkaufen den Österreichern und den Österreicherinnen eine neue Belastung, und zwar nur aus Budgetgründen, aber nicht deshalb, weil Sie eine ökologische Änderung erreichen wollen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Insofern ist der Entschließungsantrag auch ein Beleg dafür, meine Damen und Herren, daß die Planungen, die vom Verkehrsministerium auf der einen Seite und vom Wirtschaftsministerium auf der anderen Seite gemacht worden sind, völlig unkoordiniert sind. Deshalb verlangen wir – wie in der Vergangenheit auch – ein einheitliches Infrastrukturministerium, welches Straße, Schiene, Flugverkehr, insbesondere auch die Schiffahrt, aber auch Leitungen oder Pipelines miteinschließt. Das wäre notwendig, und es sollte nicht daran scheitern, daß das mit der Farbenlehre in Österreich nicht vereinbar ist.

Meine Damen und Herren! Wenn es darum geht, diese beiden Pläne zusammenzuführen – das will dieser Entschließungsantrag, der heute mit den Stimmen der Regierungsfraktionen und der Liberalen beschlossen werden wird –, dann möchte ich einen weiteren Entschließungsantrag einbringen, der sich auf die Obersteiermark bezieht. Dieser Antrag lautet:


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