Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 169

Die Intensivierung der derzeit nur stichprobenartigen technischen Kontrollen an LKW und Bussen auf gefährlichen Straßenabschnitten, also insbesondere auch vor Tunnels.

Die Einrichtung eines Videoüberwachungssystems, das einzelne Fahrzeuge identifizieren kann und so die Kontrolle ermöglicht, welche Fahrzeuge in den Tunnel ein- und ausgefahren sind bzw. sich noch darin befinden.

Die Hebung des Sicherheitsstandards von nicht auf sicherere Verkehrsmittel verlagerbaren Gefahrguttransporten durch Wiedereinführung von Routinekontrollen und Begleitfahrzeugen sowie die Schaffung der personellen und organisatorischen Voraussetzungen dafür.

Eine Kompetenzbereinigung im Bereich der Zivilschutzeinrichtungen zum Zweck der Schaffung von speziell für Tunnels zuständigen Feuerwehrkräften.

Die Schaffung von Sicherheitszellen als Fluchträume in regelmäßigen, kurzen Abständen, soweit ein direkter Ausstieg oder eine Verbindung in den Paralleltunnel technisch nicht möglich ist.

Die Evaluierung der bestehenden einröhrigen Tunnels hinsichtlich des Baues der 2. Röhre unter dem Gesichtspunkt von Sicherheit sowie Menge und Art des Verkehrsaufkommens und Prioritätenreihung des Ausbaues.

Die maßgebliche (Mit-)Finanzierung der Ausbaumaßnahmen auf Transitrouten durch EU-Mittel.

Eine verkehrspolitische Weisung an die ÖBB, gezielt Gefahrguttransporte zu aquirieren und – es gibt unausgenützte Fördermittel – kostengünstig anzubieten.

Die Benützung langer Eisenbahntunnels nur mit Waggons mit Notbremsüberbrückung zulassen, um brennende Waggons aus dem Tunnel herausziehen zu können.

Die Überprüfung aller Sicherheitskonzepte von bestehenden wie in Planung oder Bau befindlichen Bahn- und Straßentunnels und rasche Anpassung an den optimalen Standard.

Die Schaffung von Notbeleuchtungen, Löschleitungen, Fluchtwegkennzeichnungen und so weiter, soweit nicht vorhanden (vor allem in älteren Bahntunnels).

Die Überprüfung neuer Tunnelprojekte auf tatsächliche Notwendigkeit, insbesondere die Notwendigkeit der mitunter extremen Länge beziehungsweise auf die Möglichkeit einer zweiröhrigen Ausführung aus Sicherheitsgründen.

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich erteile als nächstem Redner Herrn Abgeordnetem Kurzbauer das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.03

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Oktober 1998 wurde seitens des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr der Bericht über den Ausbau der hochrangigen Verkehrsinfrastruktur vorgelegt. Dieser sogenannte Masterplan enthält den Ausbau des hochrangigen Verkehrsnetzes im Bereich der Schiene und der Straße bis zum Jahre 2015. Darüber haben wir heute schon einiges gehört. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Herr Bundesminister! Sie meinen laut diesem Masterplan, daß der Ausbau der Schiene besonders notwendig ist. Aber viele Fachleute und auch ich sind der Meinung, daß der vorliegende Masterplan schienenlastig ist, und ich möchte darauf hinweisen, daß es gerade im Regionalverkehr in der Praxis Schwierigkeiten gibt. Die Flexibilität der Bahn ist nicht gegeben, und daher brauchen wir gerade für den Regionalverkehr ein gut ausgebautes Straßennetz.


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