Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 228

gemäß Artikel 15a B-VG zur Sicherstellung der Patientenrechte (Patientencharta) analog der Vereinbarung mit Kärnten abzuschließen."

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Frau Bundesministerin! Ich bitte Sie, diese Verhandlungen sofort wiederaufzunehmen, damit die Patientenrechte ehebaldigst auch in den übrigen acht Bundesländern und nicht nur im Muster-Bundesland Kärnten gesichert sind.

Auch beim Hebammengesetz kommt es zu einer Verschlechterung, und zwar kommt es zu einer Verschlechterung der Ausbildung, bevor man sich freiberuflich niederläßt.

Insgesamt lehnen wir nahezu all diese Regierungsvorlagen ab. Welchen wir zustimmen, werden Sie gleich sehen – zum Beispiel der Patientencharta. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Pittermann. – Bitte, Frau Abgeordnete.

22.46

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Auf die heutigen Regierungsvorlagen und Anträge kann ich aus Zeitgründen nur vereinzelt eingehen. Ich werde daher zu dem Psychologengesetz nicht Stellung nehmen wie im Ausschuß, sondern überlasse die Antwort Kollegin Buder.

Als Ärztin liegt mir die Patientencharta am Herzen, daher werde ich über diese reden. Ich möchte nur feststellen, daß es unwahrscheinlich ist, daß man in so kurzer Zeit eine Patientencharta vollenden kann. Also dürfte sie auf die Vorarbeiten von Ausserwinkler zurückzuführen sein. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Rasinger.)

Die meisten in der Patientencharta erhobenen Forderungen sind längst gesichert und bindend für in der Medizin Tätige. Es ist selbstverständlich, Therapien nach höchstem Stand der Wissenschaft einzusetzen.

Extra auf die Schmerztherapie hinzuweisen, ist nicht unbedingt nötig, denn die bestmögliche ist Standard. Die Angst vor Alkaloideinsatz ist gefallen. Man nimmt den Schmerz – außer aus diagnostischen Gründen – nicht zwingend hin. Nicht unter Schmerzen, sondern in Unlust oder Trauer sollst du deine Kinder gebären, steht in der Bibel, sodaß Schmerzbekämpfung bei Geburten, soweit medizinisch zulässig, durchgeführt wird.

Selbstverständlich werden Patienten transferiert, wenn die eigene Abteilung nicht entsprechend ausgerüstet ist. Die ärztliche Betreuung muß laut Artikel 7 auf fachärztlichem Niveau erfolgen.

Die Rufbereitschaft fand eine parlamentarische Mehrheit und ist außerhalb Wiens üblich.

Ich bezweifle, daß immer Intim- und Privatsphäre sichergestellt, Behandlungs- und Pflegeabläufe dem üblichen Lebensrhythmus angepaßt werden können.

Es ist unabdingbar, gesundheitsbezogene Daten geheimzuhalten. Ich sehe aber eine Kollision mit Versicherungsverträgen und manchen Statistiken.

Das Spitalspersonal ist mit dem derzeitigen Personalstand überfordert, wenn es darum geht, unerwünschte Besuche zu verhindern. Dazu benötigt man Personalaufstockungen.

Das Recht auf Selbstbestimmung, Information und Aufklärung besteht längst und wird auch aus forensischen Gründen wahrgenommen.


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