Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 239

gleichwertig, muß mittels Ausbildungslehrgängen oder Prüfungen die Qualifikation nachgewiesen werden. Bei Ausbildung in Österreich ergibt sich für EU-Angehörige keine Änderung, da die Ausübung des Berufes nicht an die österreichische Staatsbürgerschaft gebunden ist.

Da Menschen sich die Therapeuten frei aussuchen können, ist nicht anzunehmen, daß ein ausschließlich deutschsprachiger Österreicher sich zum Beispiel zu einem nur portugiesisch sprechenden Psychologen in Behandlung begibt. Daher ist die Voraussetzung entsprechender Kenntnisse der deutschen Sprache unnötig.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Regierungsvorlage 1777 werden auch das Hebammengesetz und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz an EU-Recht angepaßt. Somit ist eine einjährige Spitalsanstellung vor der Niederlassung nicht mehr erforderlich. Daß sehr viele Hebammen direkt nach der Schule Geburten ohne größeres Sicherheitsnetz leiten wollen, bezweifle ich. Diese Hebammen werden zuerst Betreuungsaufgaben übernehmen, obwohl auch die Ausbildung schon sehr praxisbezogen ist.

Der Wunsch des Hebammengremiums, den Mitgliedsbeitrag einmal jährlich am Jahresanfang einzuziehen, ist für dieses eine Erleichterung, aber nicht mitgliederfreundlich. Ich denke nur an die leeren Taschen nach Weihnachten im Jänner oder etwa daran, daß ein Mitglied im März verstirbt. Daher muß sich die Bundesregierung damit befassen. Frau Abgeordnete Dr. Pittermann und Herr Abgeordneter Dr. Leiner haben in der Ausschußsitzung einen diesbezüglichen Entschließungsantrag eingebracht. Ich bin nicht der Meinung von Frau Kollegin Motter, daß das eine Augenauswischerei ist. Daher werden wir auch den Abänderungsantrag von Kollegin Haidlmayr ablehnen. Denn ich bin überzeugt davon, daß die Frau Bundesministerin und ihre Beamten eine gute Lösung finden werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag 1084/A betrifft die Änderung des Apothekerkammergesetzes. Das ASRÄG 1997 hat den Kammern für freie Berufe die Möglichkeit gegeben, ihre Mitglieder aus der gesetzlichen Sozialversicherung herauszuoptieren. Davon machen die Apothekerkammern jetzt verspätet Gebrauch.

Nicht unsere Zustimmung im Ausschuß hat der Antrag 1001/A (E) gefunden. Die Ansteckung der Blutplasmaspender von Juli 1986 bis Juli 1987 wäre sicherlich auch bei ordnungsgemäßem Gebrauch von Einmalgeräten zu verhindern gewesen, wie sie damals Standard waren. Mit Einmalgeräten ist eine Infektion mit Hepatitis C nicht möglich. Wenn ein schuldhaftes Verhalten vorliegt, sind üblicherweise immer Entschädigungen zu zahlen. Soviel mir bekannt ist, ist es bei den Blutspendern des Roten Kreuzes zu keiner Infektion gekommen.

Noch eine kurze Bemerkung zur HIV-Meldepflicht. Eine zwingend im Mutter-Kind-Paß vorgeschriebene Untersuchung halte ich nicht für zielführend. Es werden alle werdenden Mütter darauf hingewiesen, daß ein Test für sie und das Kind von Vorteil ist, sodaß er meist auch durchgeführt wird.

Menschen bei der Einreise auf HIV zu testen, halte ich prinzipiell für problematisch, da sich jeder überall infizieren kann. Sonst könnte man österreichweite Studien machen und alle drei Monate alle in unserem Land lebenden Menschen auf HIV untersuchen. Dies würde sicherlich den Rahmen sprengen und brächte nichts. Soviel bekannt ist, leiden in Österreich anteilsmäßig nicht mehr Ausländer an HIV-Infektionen als Inländer.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten werden Diskriminierung auch auf diesem Gebiet zu verhindern wissen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

23.35

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Haupt. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

23.35

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Frau Bundesminister! Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit einigen der vorliegenden Gesetzesmaterien möchte ich mich


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