Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 251

ziehen und sie muß auch noch den gesamten Kostenaufwand über sich ergehen lassen – Sie wissen, daß ein einmaliger Versuch zirka 30 000 S kostet.

Mein Antrag auf Kostenübernahme oder darauf, daß Sie, Frau Minister, dafür sorgen mögen, daß die Kosten in irgendeiner Weise übernommen werden, wurde aber im Sozialausschuß vertagt, wie dies bei allen oppositionellen Anträgen, denen man parteipolitisch nicht zustimmen kann, die man aber sachpolitisch auch nicht ablehnen kann, der Fall ist. Diese bekommen ein "Begräbnis erster Klasse", das heißt, sie werden vertagt. Das bedeutet aber, diesen Frauen zuzumuten, diese ganze Prozedur noch einmal über sich ergehen zu lassen und das Ganze noch einmal zu bezahlen, und das ist einfach unzumutbar! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Der jetzt vorliegende Vierparteienantrag ist eine Teillösung eines Themas, welches uns alle in Zukunft noch sehr beschäftigen wird. Zum Wohle der an bösartiger Erkrankung leidenden Menschen trage ich diese Teillösung in diesem Antrag auch mit. Bedauerlicherweise ist es aber keine gesamt- und keine zukunftsorientierte Gesetzgebung.

Wir Freiheitlichen tragen eben in guten Sachentscheidungen eine Teillösung mit Ihnen mit. Es liegt aber jetzt an Ihnen, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, den Bürgern zu beweisen, daß es Ihnen nicht nur um parteipolitische Pflanzereien geht, sondern wirklich um das Anliegen des Patienten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.18

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Motter. Sie haben noch eine Redezeit von 19 Minuten. – Bitte. (Abg. Scheibner: Wie viele? – Abg. Haigermoser: Klara, darf ich den Einser vorne wegnehmen? – Abg. Motter: Nicht einmal soviel brauche ich!)

0.18

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Frau Ministerin! Herr Präsident! Meine sehr ge-ehrten Damen und Herren! Ich mache es ganz, ganz kurz.

Zum gemeinsamen Vierparteienantrag von SPÖ, ÖVP, Grünen und Freiheitlichen betreffend das Fortpflanzungsmedizingesetz, der bereits von den Ärzten hier im Hohen Haus ausführlich medizinisch begründet wurde und dem wir zustimmen werden, möchte ich festhalten: Wir Liberalen teilen die Auffassung, daß eine Fristverlängerung notwendig ist. Wir haben daher am 20. Januar 1999 einen eigenen Antrag mit derselben Zielrichtung eingebracht. Der Unterschied besteht allerdings darin, daß unser Antrag darauf abzielt, eine Ausnahmeregelung von der Einjahresfrist bei KrebspatientInnen und bei Patienten mit Störungen der Samenproduktion oder des Samentransportes in einem eigenen Absatz des Fortpflanzungsmedizingesetzes vorzusehen, in der diese Frist auf maximal fünf Jahre ausgedehnt wird. Dem gegenüber steht nun die Vierparteienentschließung, die leider nur eine reine Absichtserklärung ist und eine Verzögerung sinnvoller Maßnahmen befürchten läßt.

Herr Kollege Dr. Rasinger! Warum verzögern Sie, wenn es nichts kostet und wenn es dringend notwendig ist?

Ich bin daher froh darüber, daß unser Antrag, der eine Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes vorsieht und daher weitgehend und konkret ist, erneut dem Justizausschuß zur Behandlung zugeführt wurde. (Beifall beim Liberalen Forum.)

0.20

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist als nächste Frau Abgeordnete Haidlmayr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

0.20

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, daß das Fortpflanzungsmedizingesetz viel zu heikel ist, als daß in einem Ad-hoc-Verfahren eine Gesetzesänderung herbeigeführt werden könnte.

Wir müssen uns dessen bewußt sein, daß diese Diskussion weiterhin geführt werden muß, aber nicht nur hier von uns Abgeordneten. Ich halte es für sehr notwendig, zu diesem Thema in der


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