Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 253

Chance wesentlich höher. – Ich könnte x andere Zitate dazu liefern, was derzeit im Netz angeboten wird.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich möchte Sie ersuchen, in dieser Hinsicht insbesondere auf europäischer Ebene für menschenschutzrechtliche Rahmenbedingungen einzutreten. Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, darf ich ersuchen, im nationalen Bereich eine offensivere, liberalere Diskussion zu führen. (Beifall bei der SPÖ.)

0.26

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Frau Abgeordnete Reitsamer. Gleichfalls eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. – Bitte.

0.26

Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich habe seinerzeit am Fortpflanzungsmedizingesetz mitgearbeitet. Wir haben es uns nicht leichtgemacht, wir haben sehr gewissenhaft Für und Wider abgewogen, um bei diesem besonders sensiblen Thema Mißbrauchsmöglichkeiten auszuschließen.

Was § 17 Abs. 1, die Aufbewahrung, anbelangt, haben damals wir, glaube ich, alle miteinander nicht an die bereits angesprochene Problemlage gedacht. Ein Arzt aus Salzburg hat uns vor längerer Zeit massiv darauf hingewiesen. Meine Vorrednerin, Frau Primaria Pittermann, hat eine Aufbewahrungsfrist bis zum Alter der normalen Fortpflanzungsfähigkeit oder bis zum Tod des Betroffenen zur Sprache gebracht. Ich denke, daß das wesentlich sinnvoller als eine Befristung auf fünf oder mehr Jahre ist.

Aber wir sollten uns in diesem Zusammenhang nicht nur mit § 17 auseinandersetzen, sondern auch mit § 2, nämlich der Zulässigkeit. In dieser Hinsicht wird folgendes zu überdenken sein – ich zitiere das derzeit gültige Gesetz –: "Eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung ist nur in einer Ehe oder eheähnlichen Lebensgemeinschaft zulässig."

Ich frage: Wann muß diese vorliegen? Bei der Entnahme, bei der Verwendung? – Dafür ist eine ganz klare Definition erforderlich, da die betroffene Personengruppe bei Auftreten der Krankheit oder Einsetzen der Behandlung manchmal noch sehr jung ist und eher selten über eine stabile Lebenspartnerschaft verfügt – wenn diese Personen überhaupt schon einen Partner haben.

Ich denke, man sollte den § 17 nicht abgehoben vom § 2 novellieren, sondern diese Punkte gemeinsam beraten und verhandeln. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Feurstein.)

0.28

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt weiters eine Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Pumberger vor. Sie wollen mit 1 Minute auskommen? – Bitte. (Abg. Dr. Rasinger: Seit wann bist du Fortpflanzungsexperte, Pumberger?)

0.28

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich möchte abschließend nur die Zuweisungspraxis im Ausschuß kritisieren. Es werden die Anträge der Opposition zum selben Thema, Fortpflanzungsmedizingesetz, vom Gesundheitsausschuß dem Justizausschuß zugewiesen, und für den Vierparteienantrag dieselbe Materie betreffend – nur ohne Frist –, an dem die Regierungsparteien beteiligt sind, liegt ein Zuweisungsvorschlag für den Gesundheitsausschuß vor.

Ich glaube, hier eine gewisse Absicht unterstellen zu müssen, nämlich daß man Oppositionsanträge verschleppen will, wenn sie gut sind, damit man sie nicht ablehnen muß. Also werden sie einfach einem Ausschuß zugewiesen, der dafür gar nicht kompetent ist. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Widerspruch bei der SPÖ. – Abg. Parnigoni: Pumberger, das habt Ihr selbst gewollt! Ihr wißt nicht, was Ihr wollt!)

0.29

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.


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