Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 154

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Sonja Moser. – Bitte, Frau Abgeordnete.

16.51

Abgeordnete Dr. Sonja Moser-Starrach (ÖVP): Herr Präsident! Liebe Regierungsmitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen mit vier Fakten den bärigen Wahlschlager als nicht anwendbar und nicht realisierbar darstellen. (Abg. Haigermoser: Sie sollen keinen Aufsatz lesen, sondern eine Rede halten!)

Selbst die Mamis und Papis, die den bärigen Kinderscheck-Wahlschlager für Herbst angeboten bekamen, haben festgestellt, was dahintersteckt. Sie haben begriffen, daß sie mit diesem Angebot aller anderen Zuschüsse und sonstigen Familienförderungen verlustig gingen. Oder hat sich der Bärentaler genau diese Gemeinde ausgesucht, weil er von der Geburtenzahl (Abg. Dr. Graf: Jetzt bin ich aber enttäuscht, daß Sie auch so reden!), nämlich einer, ausging beziehungsweise die Einwohner von diesem Kinderbetreuungsscheck zu einem Kinderzeugungsschock übergegangen sind?

Das erste Faktum ist der Betreuungsscheck, der im Mai 1995 angesichts der Situation der Kinderbetreuung in Österreich dargestellt wurde. Wir haben die Situation der 0- bis 6jährigen Kinder in drei Stufen eingeteilt. Bis jetzt zeigte sich nämlich immer die Situation der 0- bis 3- und 3- bis 6jährigen einigermaßen befriedigend. Aber bei der genauen Darstellung der 0- bis 2jährigen erkannte man, daß 13 Milliarden Schilling Förderung gegeben werden, das war das Karenzgeld. Bei den 2- bis 4jährigen zeigte sich das große Defizit: Nur 3,5 Milliarden Schilling werden aufgewendet. Bei den 4- bis 6jährigen, bei denen dann wieder die ausgezeichnete sozialpädagogische Variante des Kindergartens vorliegt, werden wieder 13 Milliarden Schilling an Förderungen gegeben.

Die Idee des Schecks wurde aufgrund des Defizits bei den 2- bis 4jährigen Kindern geboren und sollte eine Maßnahme sein, dieses große Defizit abzubauen. Das heißt, die geringe Zuwendung für die 2- bis 4jährigen sollte durch die Wahlfreiheit beim Kinderbetreuungsscheck, dem die Idee Familie leben und Beruf ausüben zugrunde lag, aufgefangen werden. Eine Kinderbetreuung ab dem dritten Lebenstag lag uns aber niemals am Herzen.

Das zweite Faktum ist: Familienminister Bartenstein gab beim Österreichischen Institut für Familienforschung eine Studie zum Betreuungsscheck in Auftrag und stellte den Rohbericht im Mai 1998 vor. Dazwischen lag das erwartete Urteil des Verfassungsgerichtshofs auf dem Tisch: Familien müssen mehr steuerliche Gerechtigkeit erfahren. Die Umsetzung, meine Damen und Herren, gelang und ist teilweise schon umgesetzt und wird mit 1.1.2000 voll umgesetzt werden. Das heißt, ab diesem Zeitpunkt gibt es mindestens 6 000 S mehr pro Kind. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber nicht nur diese Förderung gelang, sondern ganz gezielt auch die Förderung von Mehrkinderfamilien und von einkommensschwachen Familien.

Das dritte Faktum ist: Inzwischen ging die Diskussion um den Betreuungsscheck, und zwar um den, den die ÖVP meint, weiter. Es liegen bereits vier einstimmige Landtagsbeschlüsse vor, nämlich aus Tirol, aus Oberösterreich, aus Niederösterreich und aus Kärnten. – Frau Kollegin Haller! Sie sprachen von unserem Tiroler Landeshauptmann. Darf ich folgendes richtigstellen: Landeshauptmann Weingartner und Landesrätin Zanon haben ein 100-Millionen-Schilling-Paket als Landesfamilienförderung auf die Füße gestellt. Zusätzlich werden 4,4 Milliarden Schilling vom Bund gegeben. Unser Landeshauptmann kann rechnen, er weiß, daß der Betreuungsscheck nur Zug um Zug umgesetzt werden kann.

Das vierte Faktum ist: Wir prüfen gewissenhaft machbare Umsetzungsmöglichkeiten des Betreuungsschecks und trafen die Entscheidung für den ersten Schritt der Umsetzung, nämlich Karenzgeld für alle. Es ging darum, Arbeit anzuerkennen, die wertvoll und unverzichtbar ist, also Kinder zu betreuen und Kinder zu erziehen. All jenen, die diese Arbeit auf sich nehmen, soll staatliche Unterstützung zukommen.


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