Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 175

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich erteile nunmehr Herrn Abgeordneten Ing. Nußbaumer das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. (Abg. Ing. Nußbaumer: 4 Minuten?) – Herr Abgeordneter, das liegt an Ihnen, das ist nicht meine Gnade. (Abg. Ing. Nußbaumer: 4 Minuten!) 4 Minuten! – Bitte.

18.24

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Man könnte bei dieser Regierungsvorlage natürlich über die Überschreitungen in sämtliche Bereiche gehen, weil Überschreitungen praktisch in allen Ressorts, in allen Bereichen gegeben sind – dafür müßte man mehr Redezeit haben. (Abg. Parnigoni: Das machen Sie sich mit Ihrem Klub aus!) Ich möchte daher zunächst nur eine Feststellung zum Budgetüberschreitungsgesetz selbst machen, nämlich daß es bei Budgetpositionen immer wieder zu ... (Abg. Dr. Karlsson: Nur Ihr Klub kann Ihnen mehr Redezeit geben! Sonst beschränkt Sie niemand!) – Die Beschränkung ist insgesamt gegeben, und damit wird der Parlamentarismus ad absurdum geführt, weil der frei gewählte Abgeordnete hier nicht mehr frei sprechen kann. (Demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Krüger.)

Daß es bei Budgetpositionen immer wieder zu Über- und Unterschreitungen kommt, liegt in der Natur der Sache, und das ist auch nicht unsere Kritik. Meine Kritik betrifft die Höhe des Gesamtüberschreitungsbetrages. Er beträgt immerhin 1 118 Millionen Schilling und wurde nur mit 155 Millionen Ausgabeneinsparung entlastet. Eine gute Budgetierung zeigt aber eine Balance zwischen Mehr- und Minderausgaben. Die Bedeckung auch durch Rücklagenauflösung ist in diesem Zusammenhang äußerst problematisch, Herr Bundesminister; problematisch, wenn sie zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Fortführung der Verwaltungstätigkeit nötig ist, wie in den Erläuterungen nachzulesen ist. (Bundesminister Edlinger: Das ist eine politische Frage!)

Hier heißt es ganz klar: Die Überschreitungen sind bedingt durch vertragliche Verpflichtungen und durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Fortführung der Verwaltungstätigkeit. – Das ist etwas, das man meines Erachtens im Budget sehr genau vorher kalkulieren kann.

Herr Bundesminister! Dazu noch eine allgemeine und eine spezielle Frage. Erste Frage: Betreffend das Budgetüberschreitungsgesetz sind jene Beträge in der Regierungsvorlage enthalten, die der Genehmigung des Nationalrates bedürfen. Ich frage Sie: Können Sie sagen, wie hoch die Summe jener Überschreitungsbeträge ist, die nicht der Genehmigung durch den Nationalrat bedürfen, und wie diese, wenn solche vorhanden sind, bedeckt werden?

Meine zweite Frage bezieht sich auf jene 100 Millionen Schilling, die dem Technologiefonds als Ausgleich für die gesunkenen Zinsen bereitgestellt werden müssen. Im Ausschuß wurde von der Regierungsseite her klargestellt, daß diese 100 Millionen zusätzlich zur Technologiemilliade aufgewendet werden. Meine Frage ist: Welche Vorsorge wird von Ihnen in Zukunft für diese oder ähnliche Fälle getroffen?

Eine Bemerkung möchte ich noch zum Bundesfinanzgesetz machen und Sie um Klarstellung ersuchen, Herr Bundesminister. Für einen Megaevent zur Kür der Jahrhundertsportler schießt der Bund 25 Millionen Schilling zu – ich habe Herrn Abgeordneten Grabner in den letzten beiden Tage nicht gesehen, da er wohl voll im Vorbereitungsstreß für diesen Megaevent ist, nehme ich an. Einer "Kurier"-Meldung habe ich aber entnommen, daß der Bund 50 Millionen Schilling zuschießt. Stimmt diese Meldung? Wenn nicht, was geschieht mit dieser Veranstaltung, wenn die 27 Millionen an Sponsorgeldern nicht aufgebracht werden können? – Herr Bundesminister, ich ersuche Sie, diese Fragen noch zu beantworten. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.28

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zum Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Mag. Steindl mit einer gewünschten Redezeit von 4 Minuten. – Bitte.

18.28

Abgeordneter Mag. Franz Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen! Meine Herren! Wir beschließen heute zwei Gesetze, das Budgetüberschreitungsgesetz,


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