Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 176

aber auch die Bundesfinanzgesetznovelle, mit beachtlichen Budgetpostenverschiebungen. Allein beim BÜG sind es 1 253 Millionen Schilling, und ich nehme an, daß die einzelnen Maßnahmen, Herr Minister, richtig und wichtig sind. Aber es gibt auch Maßnahmen – das sieht man, wenn man die einzelnen Budgetposten durchgeht –, bei denen man darüber diskutieren könnte, Herr Minister, ob sie notwendig sind. Ist es notwendig, mittels eines Budgetüberschreitungsgesetzes zum Beispiel Informationskampagnen des Bundeskanzleramtes zu finanzieren, dafür das Budget zu überschreiten, oder Vereine zu fördern, wie an den Ansatzposten ersichtlich ist? Darüber kann man sicher diskutieren.

Ich verhehle aber nicht, daß auch Maßnahmen enthalten sind, die schon längst fällig waren, zum Beispiel – das wurde von einem meiner Vorredner bereits genannt – die Beschaffung von Nachtsichtbrillen für den Assistenzeinsatz oder der Ausbau von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten für die gewerbliche Wirtschaft.

Bemerkenswert ist bei diesem Budgetüberschreitungsgesetz nur, daß ein kleiner Teil durch Ausgabeneinsparungen hereinkommt, der Großteil aber durch Mehreinnahmen gedeckt ist, durch Mehreinnahmen, die vielleicht einmalige Einnahmen sind, und Mehreinnahmen aufgrund der guten Konjunktur.

Wenn man sich die Bundesfinanzgesetznovelle ansieht, stellt man fest: Es gibt auch darin Positionen, die garantiert in irgendeiner Weise argumentierbar sind, wie zum Beispiel im Bereich des Nationalen Aktionsplanes für Beschäftigung, Erhöhung der Forschungsquote, Vorbeugungen gegen Lawinen- und Wildbachkatastrophen, zusätzliche 100 Behindertenplanstellen für den öffentlichen Dienst – all das kann ich unterstreichen.

Ich stimme auch diesen beiden Gesetzen zu, Herr Minister. Aber eines müßte man sich vielleicht bei derartigen Beschlüssen in Zukunft noch genauer ansehen, nämlich ob wirklich all diese Maßnahmen notwendig sind, ob es tatsächlich notwendig ist, daß man all diese kleinen Positionen in ein Budgetüberschreitungsgesetz verpackt.

Ich kenne die Begehrlichkeit der Ministerien, wenn es darum geht, solch ein Gesetz zu beschließen, denn dann packt man noch das eine oder andere hinein. Ich meine aber, in Zeiten, in denen die Konjunktur stimmt und in denen man eher versuchen sollte, die Schuldenlast abzubauen, wäre es vielleicht besser, man würde ein derartiges Budgetüberschreitungsgesetz in einem kleineren Volumen beschließen und das restliche Geld dafür verwenden, um wirklich das Budget weiter zu konsolidieren. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.31

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es hat sich Herr Abgeordneter Lafer zu Wort gemeldet. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

18.31

Abgeordneter Franz Lafer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte auch auf das Budgetüberschreitungsgesetz Bezug nehmen und besonders die meiner Meinung nach sehr wichtige Stelle herausnehmen, in der sich Herr Bundesminister Schlögl feiern läßt, daß er nun 300 zusätzliche Planstellen im Bereich der Exekutive bekommen hat.

Die Schaffung dieser 300 Planstellen in der Exekutive ist natürlich sehr lobenswert, aber man muß auch die Vorgeschichte dazu kennen. In der Zeit, als Minister Schlögl noch Staatssekretär war und Herr Bundesminister Einem Innenminister war, ist er darangegangen, bei der Exekutive weit über 1000 Planstellen einzusparen. Und siehe da, als der Herr Staatssekretär selber Innenminister wurde, hat er erkannt, daß er diese Planstellen wieder braucht. Er forderte also genau jene Planstellen wieder ein, die er vorher selbst eingespart hat. Es ist immer dasselbe Procedere, daß unmittelbar vor den Wahlen etwas versprochen wird, und diesmal ist es ebenfalls so, daß jetzt zumindest 300 Planstellen im Exekutivbereich dazukommen, wobei der Bedarf bei weitem höher ist und sicher das Dreifache ausmachen würde.

Man kann das Ganze noch verdeutlichen, wenn man sich alleine die Situation in Wien anschaut. Da hat zum Beispiel der ehemalige Bundeskanzler Vranitzky vor der Wahl im Jahre 1991


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