Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 72

Ich bitte jene Damen und Herren, die in dritter Lesung zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Mehrheitlich angenommen. Auch in diesem Fall bei Vorliegen des verfassungsmäßig gebotenen Zweidrittelquorums.

Wir stimmen jetzt ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1944 der Beilagen.

Auch dieser Entwurf, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird, enthält eine Verfassungsbestimmung, sodaß ich zunächst die erforderliche Feststellung hinsichtlich des gegebenen Präsenzquorums mache.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Entwurf ... (Abg. Wabl steht neben dem Platz der Abg. Haidlmayr.) Herr Abgeordneter Wabl, das ist aber nicht die übliche Form der Abstimmung. (Abg. Wabl nimmt neben dem Sitz der Abg. Haidlmayr Platz.) – Dieser Entwurf ist mehrheitlich angenommen, wobei ich ausdrücklich festhalte, daß das verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelquorum gegeben ist.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entwurf in dritter Lesung zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Entwurf ist in dritter Lesung mehrheitlich bei Vorliegen der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

5. Punkt

Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (1767 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1964 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Da auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet wurde, beginnen wir sofort die Debatte mit einem Beitrag der Frau Abgeordneten Edith Haller.

Frau Abgeordnete! Sie wollen mit 6 Minuten Redezeit auskommen. Ich stelle die Uhr darauf ein. – Bitte.

12.48

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich möchte nahtlos an die gestrige Debatte über die Dringliche Anfrage betreffend den Kinderbetreuungsscheck anschließen. Man war gestern über die Finanzierbarkeit des Kinderbetreuungsschecks geteilter Meinung, obwohl eigentlich durch die diesbezüglich vorliegenden Studien klar erwiesen ist, daß dieser Scheck finanzierbar ist. Heute ist mir völlig klar – und zwar seit kurzem, seit ich die Aussagen des Herrn Finanzministers Edlinger im "Standard" gelesen habe –, warum Sie als zuständiger Familienminister die zukünftige Finanzierung des Kinderbetreuungsschecks in Frage stellen. Das hat einen direkten Bezug zur Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes, die heute zur Debatte steht. (Bundesminister Dr. Bartenstein hält eine Ausgabe des "Standard" in die Höhe.)

Herr Bundesminister! Wir haben im Familienausschuß die Befürchtung geäußert, daß es in Zukunft eine Aufweichung der Bestimmung, daß Sie die alleinige Verfügungsgewalt über die kommenden Einlagen im Reservefonds des Familienlastenausgleichs haben, geben könnte. Darin wurden wir einerseits dadurch bestätigt, daß § 40 Abs. 1 und die neue Formulierung des § 40 Abs. 9 eine andere Interpretation zulassen, und zweitens durch die gestrige Aussage des Finanzministers Edlinger zum Budgetüberschreitungsgesetz, die da lautete, er habe überhaupt kein Verständnis mehr dafür, daß sich in manchen Töpfen Gelder ansammeln, die eigentlich dem Budget zur Verfügung zu stehen hätten.

Heute las ich folgendes: daß Herr Finanzminister Edlinger vorhat – und das hat er dezidiert gesagt –, die Zuwendungen zum Familienlastenausgleichsfonds zu senken, das heißt, den


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite