Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 209

Viertens: Den Generalinspektor so auszuformen, ist eine gute Idee. Sinnvoll wäre, daß dies der letzte Dienstposten für einen Beamten ist, denn dann wäre er wirklich stark im Amt.

Fünftens und letztens: Ich glaube, es sind viele Schritte zur Modernisierung gesetzt worden, es müßten aber weitere, vor allem auf dem Datengebiet, noch folgen. (Beifall bei der SPÖ.)

22.01

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

22.01

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich möchte mich auf fünf kurze Punkte beschränken, die mit einem wichtigen Teil dieses Gesetzentwurfes im Beamtendienstrecht zusammenhängen, nämlich mit den Kunstuniversitäten.

Wir beschließen heute den Abschluß eines sehr großen Reformprojektes. Gemeinsam mit der Reform der Kunstuniversitäten im Organisationsrecht und im Studienrecht wurde auch vereinbart, das Dienstrecht anzupassen. Der vorliegende Entwurf enthält den Abschluß dieser Dienstrechtsanpassung. Ich möchte zunächst wirklich allen danken, die an dieser umfangreichen Materie mitgewirkt haben.

Zum Inhalt könnte man viel sagen. Aber es steht ohnedies alles in den Erläuterungen, die Sie sicherlich studiert haben, sodaß ich das überhaupt weglassen möchte.

Auf einen Punkt möchte ich ausdrücklich hinweisen: Im Zusammenhang mit der Reform der Kunstuniversitäten wurde auch überlegt, ob es hier Fakultätsgliederungen geben soll. Es gibt in einem Fall konkret dieses Vorhaben, und dem möchte ich von dieser Stelle aus eine klare Absage erteilen!

Nächster Punkt: Herr Bundesminister! Wir haben im Universitätsdienstrecht gewisse Probleme, daß Vordienstzeiten jeglicher Art nicht mehr angerechnet werden. Bei Berufungen gerade von verdienstvollen und interessanten Persönlichkeiten, die wir wieder nach Österreich holen möchten, hat es inzwischen schon eine Reihe von Absagen gegeben. Das müßten wir uns noch einmal anschauen.

Und zuletzt: Es ist dies natürlich nicht das Dienstrecht, das zurückgeht auf jene Entschließung, die der Nationalrat 1997 beschlossen hat, in der wir den Auftrag erteilt haben, ein gänzlich neues Universitätsdienstrecht zu schaffen. Diese Aufgabe steht noch bevor. Wir sind aber zuversichtlich, daß auch das, zwar nicht mehr in dieser Gesetzgebungsperiode, aber in der nächsten, gelingen wird und wir dann die Voraussetzungen für moderne Universitäten haben werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.03

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir haben kein Schlußwort der Berichterstatter.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen, denn wir kommen zur Abstimmung, und diese wird über jeden Ausschußantrag getrennt durchgeführt.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Dienstrechts-Novelle 1999 in 1945 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen der Abgeordneten Dr. Krüger und Genossen auf getrennte Abstimmung vor.


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