Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 178. Sitzung / 39

Zur Frage 27:

Der Erwerb eines eigenständigen Pensionsanspruches für Frauen wurde durch entsprechende gesetzliche Maßnahmen schrittweise weiterentwickelt. Er wurde zum Beispiel gefördert durch die Einführung der Sozialversicherungspflicht für alle Erwerbstätigen, durch die Einbeziehung der geringfügig Beschäftigten in das Sozialversicherungssystem, durch die begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung von Personen, die nahe Angehörige pflegen und durch die deutliche Anhebung der Bemessungsgrundlage für Ersatzzeiten der Kindererziehung mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2000.

Diese Verbesserungen tragen wesentlich dazu bei, Versicherungslücken, speziell im Versicherungsverlauf von Frauen, zu schließen und auch die Pensionen zu erhöhen.

Es ist seit dem genannten Termin auch im Rahmen der Scheidungsreform eine wesentliche Verbesserung im Bereich der pensionsrechtlichen Absicherung von Frauen gelungen.

Ich habe schon einleitend festgestellt, Frau Dr. Schmidt, daß auch da eine frauengerechte Weiterentwicklung des Pensionssystems notwendig ist. In diesem Sinne hat die Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten ja ein Weißbuch zu weiteren Maßnahmen zur Förderung eines eigenständigen Pensionsanspruches der Frauen erarbeitet. Das Ziel muß es sein, die vorhandenen Lücken im Versicherungsverlauf durch Beitrags- und Ersatzzeiten zu schließen. Dazu gibt es ja bereits auch Gespräche mit der Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf Expertenebene.

Zur Frage 28, zu der letzten Ihrer Fragen, Frau Dr. Schmidt:

Es war ein kulturpolitischer Erfolg, daß es meinem Ressort gelungen ist, in Verhandlungen mit den Wiener Philharmonikern sicherzustellen, daß in Zukunft auch Frauen bei den Wiener Philharmonikern aufgenommen werden können. Demzufolge wurde natürlich der Orchesterkollektivvertrag für das Staatsopernorchester verändert. Es wurden damit auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Frauen in das Staatsopernorchester geschaffen.

Frau Dr. Schmidt! Ich glaube, damit deutlich gemacht zu haben, daß wir nichts beschönigen wollen, daß wir noch nicht am Ende unseres Weges zu dem Ziel, das wir erreichen wollen, angelangt sind, nämlich auf Basis des Frauen-Volksbegehrens tatsächlich eine Gleichstellung der Frauen mit den Männern in den Rechten und Chancen zu erreichen. Wir sind an diesem Ziel noch nicht angekommen, aber wir werden weiterhin daran arbeiten und dafür kämpfen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ)

16.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich danke dem Herrn Bundeskanzler.

Ankündigung von Anträgen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bevor ich jetzt in die Debatte eingehe, habe ich bekanntzugeben, daß Herr Abgeordneter Wabl beantragt hat, gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung einen Untersuchungsausschuß zu den Themen "Umgehung des Kriegsmaterialgesetzes durch den Bundesminister für Landesverteidigung" sowie "Verdacht auf Verletzung des Abzeichengesetzes" einzusetzen.

Es liegt in diesem Zusammenhang das von fünf Abgeordneten nach § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen.

Nach den einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung wird diese Debatte und gleich danach die Abstimmung über den Antrag nach Durchführung der bereits bekanntgegebenen Debatte über den Fristsetzungsantrag des Abgeordneten Kollegen Gaugg stattfinden.

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