Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 32

den Bachelor, ein dreigliedriges Studium, einzuführen, wo es tatsächlich Sinn macht. (Abg. Dr. Lukesch: Genau das ist vorgesehen!)

Man muß auch folgendes in dieser Richtung sagen: Unser System ist mit jenem in den Vereinigten Staaten und in England nicht vergleichbar, Herr Kollege Lukesch. Amerika kennt kein Akademiewesengesetz, kennt keine Fachhochschulen, hat ganz andere Rahmenbedingungen. Wir führen jedoch das amerikanische System in Österreich ein, obwohl wir bereits andere Mehrgleisigkeiten in unserem Land haben. Das ist überhastet geschehen – ohne Akzeptanz der Betroffenen, ohne Akzeptanz der Bevölkerung. Das werden Sie wohl zugeben müssen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.18

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Rückverweisungsantrag Dr. Graf, Dr. Brauneder liegt vor, nämlich die Regierungsvorlage betreffend das Universitäts-Studiengesetz zur weiteren Behandlung an den Ausschuß für Wissenschaft und Forschung rückzuverweisen. Er wird am Ende der Diskussion abgestimmt. Für den Fall, daß er eine Mehrheit hätte, entfallen sodann die anderen Abstimmungen. Wenn nicht, wird im Anschluß daran die Sache selbst abgestimmt.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. Die Uhr ist auf 10 Minuten gestellt. – Bitte.

10.18

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Dieses heute zu beschließende Gesetz und unsere Bundeshymne haben einen Satz gemeinsam: Heiß umfehdet, wild umstritten. Das trifft wohl am besten die Diskussion der letzten Monate, aber so, wie sich Österreich behauptet hat und zu einem Juwel Europas geworden ist, wird auch die Zukunft dieses Reformwerkes von heute sein. Auch das wird sich behaupten. Lassen Sie mich begründen, weshalb wir davon überzeugt sind.

Beginnen wir mit der Analyse des Ist-Zustandes. Wir verfügen über ausgezeichnete WissenschafterInnen, ausgezeichnete Universitäten und Institute mit Weltruf. Es gibt aber auch einige Besonderheiten an unseren Universitäten.

Erstens: Unsere Absolventen brauchen rund zwei Jahre länger als jene in den meisten vergleichbaren Ländern.

Zweitens: Wir haben eine hohe Drop-out-Quote; zu viele beenden ihr Studium nicht.

Drittens: Wir haben eine steigende Zahl berufstätiger Studierender.

Viertens: Die internationale und vor allem die europäische Entwicklung geht hin zu dreigliedrigen Studien mit Bachelor-, Master- und Doktorstudium.

Das wurde durch das neue deutsche Rahmenhochschulgesetz, durch die Sorbonne-Erklärung und zuletzt durch die Bologna-Erklärung, die immerhin 29 Bildungs- und Wissenschaftsminister Europas unterzeichnet haben, ganz deutlich festgelegt. Dahin geht die Richtung.

Das Studiengesetz 1997 war zweifellos ein Meilenstein. Die Entwicklung ist aber seither sehr, sehr rasch weitergegangen. Hunderte Studienkommissionen warten auf die Entscheidung dieses Parlaments. Wir sind daher verpflichtet, diese Entscheidung zu treffen, und wir können uns diesem Rückverweisungsantrag keinesfalls anschließen. Das wäre unverantwortlich.

Der Diskussionsprozeß war kurz – das gebe ich zu –, aber sehr intensiv. In meiner Sommerpressekonferenz 1998 habe ich angekündigt, daß wir gut beraten wären, in Österreich noch in dieser Gesetzgebungsperiode das dreigliedrige Studium einzuführen. Bundesminister Caspar Einem und sein Stab haben ausgezeichnete Vorarbeiten geleistet. Wir haben viele Punkte des Begutachtungsverfahrens eingearbeitet und zuletzt noch im Ausschuß einen substantiellen Abänderungsantrag eingebracht.

Lassen Sie mich hinsichtlich dieses Begutachtungsverfahrens mit wenigen Sätzen auf das heutige Inserat – denn mehr verdient das nicht – des Rektors der Montanuniversität Leoben einge


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