Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 45

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Brauneder. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.11

Abgeordneter MMag. Dr. Willi Brauneder (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Um eine gemeinsame Erfahrung sind wir, glaube ich, jetzt reicher: Wir diskutieren zwar heute einmal Wissenschaft bei Tageslicht, aber das Interesse ist nicht wesentlich größer als dann, wenn wir es um Mitternacht herum tun. (Abg. Amon: Es geht um die Qualität, nicht um ...!)

Lassen Sie mich mit einem Zitat anfangen. Vor ganz kurzer Zeit hat der Salzburger Professor Werndl im "Journal für Rechtspolitik" folgendes festgestellt:

"Das Gesetz, einst Element der Rechtssicherheit und gleichzeitig Abgrenzung gegenüber dem rechtsfreien Raum, verkommt zum Faktor der Verunsicherung." – Das Gesetz verkommt zum Faktor der Verunsicherung!

Herr Bundesminister! Das, was uns aus Ihrem Hause hier vorgelegt wird, bekräftigt diese Einschätzung völlig – ich muß allerdings einräumen, daß auch andere Bundesministerien dazu das Ihre beitragen.

Allerdings, ein Hoffnungsschimmer ist folgender: Man hat bereits erkannt, das dies so ist, denn erstmals gibt es eine Bestimmung, die etwa dahin gehend lautet, daß man das Gesetz nicht mehr zur Gänze kennen muß, wie das ansonsten bei Gesetzen verlangt wird. Just im Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage findet sich nämlich eine Bestimmung, wonach der Studiendekan beziehungsweise die Studiendekanin und so weiter bei Zulassung zum Bakkalaureat-Studium – ich frage mich, warum gerade bei der Zulassung; aber lassen wir das einmal weg – diverse Vorschriften zur Kenntnis zu bringen hat, von diesen Vorschriften jedoch nur mehr "die wesentlichen Bestimmungen". – Das heißt, daß nun zwischen wesentlichen und unwesentlichen Bestimmungen in Gesetzen differenziert wird! In Ordnung, gut, aber: Was ist wesentlich? Was ist unwesentlich? Für wen ist was wesentlich? Für wen ist was unwesentlich? – Aber den Punkt will ich doch festhalten: Der Gesetzgeber geht offenbar davon aus, daß der Studierende nicht mehr, wie das früher der Fall war, das Bundesgesetzblatt gelesen hat, das ihn betrifft; vielleicht deswegen, weil er sich nicht mehr auskennt und weil es – ein Argument, für das ich sehr viel Verständnis hätte – an der Lesbarkeit doch sehr mangelt.

Herr Kollege Lukesch! Ich darf wieder einmal auf Ihr "Jahrhundertgesetz" zu sprechen kommen, obwohl es schon ein bißchen fad ist. Dieses "Jahrhundertgesetz" war, das will ich hier im Plenum festhalten, meines Erachtens der völlig falsche Weg für Studienreformen. Daß Sie in diesem Jahrhundert, das ohnedies sehr kurz war und ist, dieses "Jahrhundertgesetz" schon so oft novellieren mußten, ist eigentlich eine reine Blamage. (Zwischenruf des Abg. Dr. Lukesch.)

Sie haben im Ausschuß gesagt, Sie hätten sich gewünscht, daß man schon viel früher über das dreigliedrige Studium nachgedacht hätte: Unter "viel früher" verstehe ich zwei Jahre, und damit sind wir ziemlich genau beim Uni StG. Ja, warum haben Sie damals nicht darüber nachgedacht? (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Lukesch.) Ich meine jetzt nicht Sie persönlich, Herr Kollege Lukesch, sondern: Warum hat man damals nicht darüber nachgedacht?

Wir haben vor zwei Jahren ein zweigliedriges Studium eingeführt, es entsteht ein Papierberg an Studienvorschriften; und jetzt führen wir ein dreigliedriges Studium ein. Nach nur zwei Jahren brauchen wir also schon wieder etwas anderes! (Abg. Dr. Lukesch: Das deutsche Hochschulrahmengesetz besteht seit 1998!)

Ich sage Ihnen noch eines, Herr Kollege Lukesch: Dieses eine Argument, daß ein Studiengesetz 230 Studienpläne ersetzt hätte, ist ja unrichtig! Es gibt natürlich für jedes Studium Studienpläne, nur eben nicht mehr vom Parlament – aber Sie meinen vielleicht, ich verstünde das nicht.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite