Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 166

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, dem Abschluß des gegenständlichen Staatsvertrages in 1751 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

So Sie diese Genehmigung erteilen wollen, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Die Genehmigung ist einhellig erteilt.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag gemäß Artikel 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, daß dieser Staatsvertrag hinsichtlich der Vertragstexte in arabischer, chinesischer, französischer, russischer und spanischer Sprache dadurch kundzumachen ist, daß diese zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.

Für den Fall Ihrer Zustimmung zu diesem Antrag bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dieses erfolgt einhellig. Der Antrag ist angenommen. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Einstimmig!) Einhellig und einstimmig ist wortidentisch. (Zwischenruf des Abg. Dr. Lukesch.) – Danke, Herr Kollege Lukesch.

Das Abstimmungsverfahren ist damit beendet.

10. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1998 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen über den Vertragsabschluß im Fernabsatz in das Konsumentenschutzgesetz eingefügt und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 sowie das Produkthaftungsgesetz geändert werden (Fernabsatz-Gesetz) (2062 der Beilagen)

11. Punkt

Bericht und Antrag des Justizausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Hemmung des Fristenablaufs durch den 31. Dezember 1999 (2063 der Beilagen)

12. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1999 der Beilagen): Bundesgesetz über elektronische Signaturen (Signaturgesetz – SigG) (2065 der Beilagen)

2Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen nun zu den Punkten 10 bis 12 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir treten in die Debatte ein.

Als erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter zu Wort gemeldet. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

19.30

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Bundesministerin! Sehr verehrte Herren Bundesminister! Hohes Haus! Wir beraten unter den Tagesordnungspunkten 10 bis 12 drei Gesetze, die mit dem Rechtsverkehr in der Wirtschaft zu tun haben und sehr starke konsumentenschützerische Gesichtspunkte aufweisen.

Betreffend Signaturgesetz und elektronische Signatur – etwas, was nur schwer vorstellbar ist – möchte ich sagen, wenn man weiß, wozu es dient, dann bekommt man eine relativ klare Sicht darüber, daß wir in Hinkunft um eine elektronische Signatur nicht umhinkommen werden. Es soll durch dieses Gesetz Klarheit über die Identität des Vertragspartners im elektronischen Verkehr durch ein sogenanntes Zertifikat geschaffen werden. Das heißt, wenn ich über Internet, über dieses elektronische Medium, einen Vertragspartner habe, der mir etwas unterfertigt, dann muß


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