Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 168

ist derzeit in aller Munde: Wie wird das mit dem Milleniumssprung 2000 sein? – Es ist nun so, daß der 31. Dezember 1999 auf einen Freitag fällt. Der ECOFIN-Rat hat sich für die Bankenwelt gewünscht beziehungsweise beschlossen, daß man den Banken an diesem Freitag eine Art Bankfeiertag erlauben soll, damit sie ein wenig länger Zeit haben, um die Umstellung auf das Jahr 2000 zu schaffen, nämlich bis Montag, den 3. Jänner 2000.

Daher ist an den Justizausschuß der Wunsch herangetragen worden, eine entsprechende Bankenregelung zu schaffen. Der Justizausschuß hat aber gemeint, das wäre eine Privilegierung eines einzelnen Sektors. Dieses Problem betrifft nämlich nicht nur die Bankenwelt, sondern auch andere Sektoren in unserem Wirtschaftsleben. Aus diesem Grund haben wir eine generelle Regelung geschaffen, nämlich daß, wenn ein Sonn- oder Feiertag eine Frist hemmt – es ist in unserer Rechtsordnung häufig so, daß Sonn- und Feiertagsregelungen ein Hemmnis darstellen und es erst am nächsten Werktag wieder losgeht –, diese Regelung ausnahmsweise per Gesetz auch für diesen 31. Dezember 1999, der ein Freitag ist, gelten soll.

Eine ähnliche Regelung kennen wir bisher in unserer Rechtsordnung bereits für den Karfreitag. Der Karfreitag ist ja für einige Bevölkerungsgruppen einer der höchsten Feiertage; für die Protestanten zum Beispiel. Daher haben wir eine Anleihe an diesem Beispiel genommen, wonach dieser Freitag, der kein Karfreitag ist, sondern eben der 31. Dezember 1999, also der letzte Tag in diesem Jahrtausend, ein Fristhemmnis darstellt. Sollte an diesem Tag ein Fristablauf gegeben sein, so wird wahrscheinlich keine Rechtsfolge damit verbunden sein, wenn erst am Montag, dem 3. Jänner 2000, die konkrete Maßnahme gesetzt wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.38

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

19.39

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Man kann im wesentlichen an das anschließen, was Frau Kollegin Fekter vorhin erwähnt hat. Es ist in der Tat so, daß eine Entwicklung in den gesellschaftlichen Kommunikationsmitteln natürlich auch ein Bedürfnis mit sich bringt, entsprechende Konsumentenschutzregelungen, entsprechende neue Möglichkeiten im Rahmen des Rechtssystems für den Umgang mit diesen neuen Anforderungen zu schaffen.

So haben wir einerseits heute das Fernabsatz-Gesetz zu beschließen, das im wesentlichen eine Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie ist, wir haben andererseits aber auch das Signaturgesetz zu beschließen. Das, was hinsichtlich des elektronischen "commerce" bevorsteht, ist ein weiteres Gesetzeswerk, das dann im Herbst in genauere Formen gegossen werden soll.

Die Vorteile, die die Umsetzung der Fernabsatzrichtlinie mit sich bringt, wurden an sich schon angedeutet, es ist vor allem eine Verbesserung des Verbraucherschutzes bei Distanzgeschäften.

Es ist darin aber nicht nur der Fernabsatz, sondern darüber hinaus auch eine Reihe von anderen Materien mit behandelt worden, die dem Gesetz zusätzlich Bedeutung geben. So ist es etwa im Bereich der Unterlassungsklagen, der Verbandsklagen, wie heute ebenfalls schon erwähnt wurde, nun einerseits dem Seniorenrat möglich, im Interesse seiner Mitglieder, im Interesse einzelner Senioren – um ihnen das Risiko abzunehmen – in besonders wichtigen Angelegenheiten Prozesse zu führen, um Klärungen wichtiger Rechtsfragen herbeizuführen, andererseits ist jetzt auch innerhalb Europas die Zuständigkeit – und die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen durch Unterlassungsklagen – von Konsumentenschutzverbänden sichergestellt worden.

Es passiert dies in der Form, daß die in den jeweiligen Ländern zugelassenen Verbände auf einer Liste verzeichnet werden, und diese Verbände können dann auch grenzüberschreitend in den anderen Ländern der Europäischen Union ihre Ansprüche beziehungsweise die von ihnen geltend zu machenden Ansprüche umsetzen.


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