Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 174

20.04

Abgeordneter Josef Schrefel (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Der Versandhandel ist in Österreich seit Jahrzehnten eine sehr gebräuchliche und beliebte Vertriebsart und bietet den Konsumenten und Verbrauchern eine Reihe von Vorteilen, wie zum Beispiel ein großes Angebot und eine große Auswahl vor Ort. Der Kunde kann in Ruhe günstige Preise auswählen, er erspart sich das Aufsuchen von Geschäften und speziell in den ländlichen Regionen oft eine beschwerliche Anreise.

Diese Vertriebsart kann für Konsumenten, wie wir heute bereits gehört haben, aber auch Probleme bringen, insbesondere dann, wenn grenzüberschreitend bestellt wird.

Ziel dieser Regierungsvorlage ist es, daß in Hinkunft im Versandhandel und im Distanzgeschäft auch über das Internet der Unternehmer den Verbraucher umfassend über Details des Vertrages informieren muß. Gleichzeitig wird dem Verbraucher das gesetzliche Rücktrittsrecht innerhalb von sieben Tagen eingeräumt. Damit wird gerade für ältere Menschen, die oft Opfer einer Überrumpelung werden, ein Schutzinstrument geschaffen, das ihnen eine faire Behandlung auf dem Markt bringen wird. Unsere Frau Vorsitzende Fekter hat bereits von der Sonderregelung für jene Konsumenten berichtet, die im Seniorenrat zusätzlich das Recht auf Erhebung der Verbandsklage erhalten.

Grund zur Sorge gibt in diesem Marktsegment auch der Umstand, daß Konsumenten häufig unüberlegt und ohne Rücksicht auf ihre eigentlichen Bedürfnisse bestellen, ohne die Ware in Augenschein genommen zu haben. Und schließlich führen auch die oft nur auf den ersten Blick günstigen Zahlungsbedingungen dazu, daß ein beträchtlicher Teil der Überschuldung privater Haushalte auf Kredite aus dem Versandhandelsgeschäft zurückzuführen ist.

Nunmehr müssen den Konsumenten bei der Bestellung alle relevanten Informationen mitgeteilt und bis zur Lieferung der Ware auch schriftlich bestätigt werden.

Wichtig erscheint mir für den Schutz der Konsumenten vor allem auch, daß im Fall einer betrügerischen Verwendung von Kreditkarten im Fernabsatz der Verbraucher eine Rückbuchung durch den Kreditkartenunternehmer verlangen kann.

Diese Regierungsvorlage dient auch der Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, ist in allen Belangen europarechtskonform und muß bis zum 4. Juni 2000 umgesetzt werden.

Meine geschätzten Damen und Herren! Auch ich werde in der nächsten Legislaturperiode diesem Hohen Hause wahrscheinlich nicht mehr angehören. Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit herzlich für die kollegiale Zusammenarbeit, vor allem auch im Justizausschuß, bedanken. Herr Bundesminister! Es war dies eine sehr interessante und spannende Zeit für mich! Ich möchte es so formulieren: Ich konnte im Namen der Zukunft für dieses Land und seine Menschen fünf Jahre lang hier mit Verantwortung tragen und einiges mitgestalten. Vor allem dafür möchte ich mich sehr, sehr herzlich bedanken und allen ein "Glückauf!" für eine gute Zukunft wünschen! – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.08

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Huber. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

20.08

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Bauer, es ist richtig, daß wir mit diesem Fernabsatz-Gesetz eine zwingende EU-Richtlinie umsetzen. Ich hätte mir allerdings auch einige günstigere Regelungen für die Konsumenten vorstellen können. Wenn wir aber in diesem Bereich zum Beispiel ein Rücktrittsrecht von zwei Wochen beschließen, dann gehen wir über das in dieser Richtlinie festgelegte Mindestmaß hinaus. Ich denke, das ist gut so, und der Konsens in diesem Haus hat gezeigt, daß das auf eine sehr gute Tradition im Justizausschuß zurückzuführen ist.


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