Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 180. Sitzung / 176

diese Richtlinie tatsächlich noch an die Ratsarbeitsgruppe Verbraucherinnen und Verbraucher geben konnten, denn dorthin gehört sie meiner Meinung nach, und dort ist sie auch gut aufgehoben.

Ich behaupte, daß es wichtig ist, die Richtlinienentwicklung und die entsprechenden Regelungen aus der Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher auf europäischer Ebene voranzutreiben. Es zeichnet sich auf europäischer Ebene ab, daß der Vertrag von Amsterdam, in welchem die Konsumentenrechte als Querschnittsrechte festgeschrieben wurden, tatsächlich zu greifen beginnt, und darüber bin ich natürlich im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher sehr, sehr froh!

Auf die einzelnen Punkte brauche ich nicht näher einzugehen. Ich denke, daß es wichtig sein wird, daß den Konsumentinnen und Konsumenten ihr Recht auch im Zusammenhang mit den neuen Medien klar ersichtlich ist, damit sie von sich aus klar zu ihren Rechten finden.

Ich persönlich meine, daß es in der neuen Legislaturperiode ganz wesentlich und wichtig sein wird, darüber zu diskutieren, wie Österreich grundsätzlich zur Voll- oder Teilharmonisierung derartiger Regelungen steht. Ich verhehle nicht meine persönliche Meinung dazu: Ich glaube, daß gerade bei den Konsumentenrechten eine Vollharmonisierung wahrscheinlich à la longue das wesentlichste ist, weil es sehr schwer verständlich wäre, daß man, wenn man sich via Internet zum Beispiel – unter Anführungszeichen – "in Italien befindet", andere Rechte vorfindet als etwa in Österreich oder Deutschland. – Diese Debatte ist sicher noch sehr, sehr intensiv zu führen. Diesbezüglich werden noch wesentliche Schritte zu setzen sein.

Ich bedanke mich sehr herzlich beim Herrn Justizminister, bei seiner Beamtenschaft und natürlich auch beim Justizausschuß, weil ich davon überzeugt bin, daß das im Bericht zur Lage der Verbraucherinnen und Verbraucher – zwar vielleicht 1999, da wird das nicht mehr greifen – zumindest im Jahr 2000 seinen Niederschlag finden wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.15

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Frau Bundesministerin. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. – Bitte.

20.15

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Das Fernabsatz-Gesetz beinhaltet auch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Ich habe bereits im Ausschuß darauf hingewiesen, daß die Regierungsparteien, aber auch das Justizministerium es verabsäumt haben, eine notwendige Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb durchzuführen. Ich darf Ihnen kurz sagen, wo dieser Änderungsbedarf meines Erachtens liegt.

Nach dem österreichischen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb ist der Maßstab für eine mögliche irreführende Werbung ein unterdurchschnittlich interessierter, flüchtiger Konsument. Im europäischen Raum wird hingegen auf den mündigen Konsumenten abgestellt, der sich mit einem Angebot und einer Werbung aktiv befaßt. Diesbezüglich ist eine Harmonisierung anzustreben, und ich möchte Ihnen das anhand eines Beispieles näherbringen.

Wenn ein österreichisches Unternehmen, etwa ein österreichischer Küchenproduzent, den österreichischen Markt, aber auch Teile des deutschen und beispielsweise des Südtiroler Markts bewirbt, dann unterliegt er in Österreich mit ein und derselben Werbung – etwa im ORF oder über Ö 3 – dem viel strengeren Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb als in Deutschland. Das heißt, der österreichische Unternehmer ist, was den deutschen Bereich anlangt, schlechter gestellt als der deutsche Unternehmer. – Das muß im Sinne der österreichischen Wirtschaft, aber auch der österreichischen Konsumenten bereinigt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Lassen Sie mich neben den Bemerkungen zum Fernabsatz-Gesetz auch einige Bemerkungen zur Arbeitsweise des Justizausschusses und insbesondere zu dessen letzter Sitzung machen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite