Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 32. Sitzung / Seite 16

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Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Sie haben erwähnt oder zu verstehen gegeben, daß Ihnen die Bekämpfung der Kriminalität sehr wichtig ist und daß die Exekutive die bestmöglichen Mittel braucht, um die Kriminalität bekämpfen zu können. Voraussetzung dafür ist aber, daß Exekutivbeamte in ausreichender Zahl vorhanden sind.

Wie sehen Sie das im Lichte dessen, daß der Bundesminister für Inneres gemeint hat, er könne auf 2 000 Exekutivbeamte in den nächsten Jahren verzichten?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundeskanzler.

Bundeskanzler Dkfm. Dr. Franz Vranitzky: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sie sind sicher darüber informiert, daß wir im öffentlichen Dienst einen Aufnahmestopp verfügt haben, daß wir eine sehr sparsame und – was die Ausweitung betrifft – restriktive Personalpolitik verfolgen müssen und das auch tun. Es gibt einige Bereiche, die davon ausgenommen sind, und dazu gehört der Bereich der Exekutive. Wir werden je nach Bedarf und Erfordernissen die Personaldispositionen im Bereich Inneres ausrichten.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Abgeordneter Barmüller, bitte.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Bundeskanzler! Nachdem erst in der Diskussion um die Rasterfahndung und den Lauschangriff zutage getreten ist, wie stark damit in die Grundrechte Unschuldiger eingegriffen wird, möchte ich Sie fragen, ob das, was Herr Abgeordneter Kiss soeben vorgelesen hat, bedeutet, daß es hier zu einem verstärkten Umdenken gekommen ist und daß die Grundrechte unschuldig in Rasterfahndung und Lauschangriff geratener Menschen in den einzelnen Vorlagen verstärkt Berücksichtigung finden werden, als das zu Anfang der Diskussion der Fall gewesen ist?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundeskanzler, bitte.

Bundeskanzler Dkfm. Dr. Franz Vranitzky: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! In meinen grundsätzlichen Ausführungen – ich möchte das verstärken und wiederholen – habe ich schon zum Ausdruck gebracht, daß die Rechte des Staatsbürgers das höchste Gut sind, das es zu vertreten gilt. Daher ist besonders auf die Benachteiligung oder die Zurücksetzung Unschuldiger Rücksicht zu nehmen, gleichgültig, welche Papiere vorgetragen wurden oder welche Debattenbeiträge es gegeben hat.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Wir kommen zur Frage 13/M. Kollege Dr. Frischenschlager (Liberales Forum) , bitte.

Abgeordneter Dr. Friedhelm Frischenschlager: Herr Bundeskanzler! Ich möchte Sie fragen:

13/M

Warum erweitert die Regierung, anstatt die Idee einer unabhängigen Medienanstalt, die auch zum Beispiel von der Obersten Fernmeldebehörde gefordert wird, aufzunehmen, die Kompetenzen der erfolglosen Regionalradiobehörde?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundeskanzler, bitte.

Bundeskanzler Dkfm. Dr. Franz Vranitzky: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Bundesregierung beschäftigt sich gegenwärtig mit den Materien Kabelgesetz, ORF-Reform und Novellierung des Regionalradiogesetzes. Dabei geht es unter anderem auch um die Kompetenzen der Regionalradiobehörde. Eine Entscheidung darüber ist noch nicht gefallen. Ich weise aber darauf hin, daß bereits heute die Regionalradiobehörde eine unabhängige Behörde ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.


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