Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 34

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216 der Beilagen: Bauern-Sozialversicherungsgesetz und Betriebshilfegesetznovelle,

217 der Beilagen: Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz,

218 der Beilagen: Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger,

219 der Beilagen: Notarversicherungsgesetz

sowie die Initiativanträge 

246/A (E) der Abgeordneten Dr. Povysil,

247/A (E) des Abgeordneten Dr. Pumberger,

131/A (E) der Abgeordneten Apfelbeck,

164/A des Abgeordneten Mag. Barmüller,

226/A der Abgeordneten Haller,

53/A (E) der Abgeordneten Rossmann und

66/A des Abgeordneten Mag. Peter

sowie über die Regierungsvorlage 177 der Beilagen: Bundesgesetz über die Regelung der Arbeit in Backwaren-Erzeugungsbetrieben und andere Materien

sowie den Antrag 242/A der Abgeordneten Verzetnitsch, Dr. Feurstein und Genossen.

Berichterstatterin zu den Punkten 1 bis 3 sowie 7 bis 11 ist Frau Abgeordnete Dr. Pittermann.

Ich darf sie um ihren Bericht bitten. Im Anschluß daran wird Frau Abgeordnete Gatterer berichten. – Bitte, Frau Kollegin Dr. Pittermann.

Berichterstatterin Dr. Elisabeth Pittermann : Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich erstatte den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage 214 der Beilagen: Sozialrechts-Änderungsgesetz 1996, weiters den Bericht über die Regierungsvorlage 215 der Beilagen: Bundesgesetz, mit dem das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz geändert wird (21. Novelle zum GSVG), den Bericht über die Regierungsvorlage 216 der Beilagen: Bundesgesetz, mit dem das Bauern- Sozialversicherungsgesetz (20. Novelle zum BSVG) und das Betriebshilfegesetz (9. Novelle zum BHG) geändert werden.

Die gegenständlichen Regierungsvorlagen enthalten zahlreiche Änderungen, Rechtsbereinigungen, eine Verbesserung der Praxis sowie eine Anpassung an die Rechtsentwicklungen außerhalb des Sozialversicherungsrechtes. Außerdem sollen die vorgeschlagenen Änderungen Kosteneinsparungen bringen, um die hohen Qualitätsstandards der Krankenversicherung unter besonderer Berücksichtigung des medizinischen Fortschrittes und der Gesundheitsvorsorge zu ermöglichen.

Die gegenständlichen Regierungsvorlagen wurden im Ausschuß für Arbeit und Soziales am 4. Juli eingehend debattiert.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle den den schriftlichen Ausschußberichten angeschlossenen Gesetzentwürfen die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Ich bringe weiters die Berichte über die Tagesordnungspunkte 7, 8, 9, 10 und 11, und zwar den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil und Genossen betreffend Gesamtverträge für Heilbehelfe, 246/A (E), den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Alois Pumberger und Genossen betreffend Rücknahme des Belastungspakets im Bereich der Krankenversicherung – Einsparungen vor neuen Belastungen, 247/A (E), den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ute Apfelbeck und


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