Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 43

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Ich bitte Sie, Herr Bundesminister, machen Sie einmal eine Revision in diesem Bereich! Schauen Sie nach, warum alten Menschen so gehäuft Hörbehelfe nur für eine Seite gewährt werden. Die Anpassung von Hörbehelfen, die teilweise zuerst nur für ein Ohr und dann vielleicht nach Jahren für das zweite Ohr gewährt werden, ist problematisch. Gerade für alte Menschen macht die Anpassung, zuerst nur auf einem Ohr mit höherer Frequenz zu hören, dann wieder umdenken zu müssen und endlich wieder auf beiden Ohren hören zu können, Schwierigkeiten, und zwar noch mehr Schwierigkeiten als für jüngere Menschen. Ich halte diese Vorgangsweise der Sozialversicherungsanstalten in diesem Bereich schlicht und einfach für inhuman, durch nichts zu rechtfertigen und im Hinblick auf die Beitragserhöhung, die man heute für die Pensionisten hier mitbeschließen wird, für noch weniger vertretbar als in der Vergangenheit, wo das ohnehin schon nicht vertretbar war.

Daß es durch den vorliegenden Entwurf im Bereich der bäuerlichen Sozialversicherungsanstalt nunmehr auch für einige Frauen zu Schwierigkeiten kommen wird, die ehemals beraten wurden, doch die Möglichkeit der Selbstversicherung in Anspruch zu nehmen, sei nur am Rande erwähnt. Meine Kollegin Aumayr wird zu diesem Problem einen Abänderungsantrag einbringen, denn ich glaube nicht, daß das, was heute hier im Bereich der bäuerlichen Sozialversicherung auf dem Tisch liegt, der Weisheit letzter Schluß ist. Wir Freiheitlichen würden uns wünschen, daß für jene Menschen, bei denen sich herausstellt, daß sie falsch beraten wurden, auch entsprechende humane Übergangsfristen eingeführt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Das vorliegende Sozialrechts-Änderungsgesetz, die ehemals ausgeschickte 53. ASVG-Novelle, ist auch in rechtlicher Hinsicht problematisch, aber das ist ein Thema, das ohnehin bei jeder ASVG-Novelle von uns Freiheitlichen hier in den Raum gestellt wird. Ich hoffe, daß Sie endlich mit Ihrer Arbeitsgruppe im Ministerium fertig werden, um eine Neukodifizierung des Arbeitsrechtes vorzunehmen und damit wieder eine Lesbarkeit des Arbeits- und Pensionsrechtes in Österreich für alle Österreicher und nicht nur für einige wenige Sozialexperten zu gewährleisten. – Ich danke, Herr Bundesminister. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Reitsamer. Ich stelle die Uhr auf 20 Minuten.

10.45

Abgeordnete Annemarie Reitsamer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich nur mit zwei Punkten in der ASVG-Novelle auseinandersetzen: mit den Reformmaßnahmen in der sozialen Krankenversicherung und mit der Sozialversicherungspflicht für dienstnehmerähnliche Werkverträge und freie Dienstverträge.

Zum ersten Punkt, zu den Reformmaßnahmen in der Krankenversicherung: 99 Prozent der österreichischen Wohnbevölkerung unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherung. Wir haben einen hohen Standard in der Gesundheitsversorgung, und steigende Ausgaben sind vor allem dadurch bedingt, daß der medizinische Fortschritt nicht haltgemacht hat und daß dadurch auch die Lebenserwartung der Menschen erfreulicherweise höher geworden ist. Außerdem haben wir geringere Einnahmen durch schlechtere Wirtschaftsentwicklung und höhere Arbeitslosigkeit. Das erkennt man, wenn man nur die Zahlen 1994 und 1995 gegenüberstellt. Die Einnahmen sind um 5 Prozent gestiegen, die Ausgaben aber um 5,6 Prozent. Das heißt, daß sich das auseinanderentwickelt.

Immer, wenn die Situation der Krankenversicherung diskutiert wird, hört man: Versicherungspflicht statt Pflichtversicherung. Die Konsequenzen eines solchen Begehrens in Richtung Zweiklassenmedizin habe ich anläßlich der dringlichen Anfragen bereits ausführlich diskutiert. Der Hinweis auf Deutschland, wo sich die Kassen nun dem Wettbewerb unterziehen, hat auch schon hier Platz gegriffen. Es ist ein Buhlen um junge, gesunde Arbeitskräfte, alte, kranke, arbeitslose Menschen und Sozialhilfeempfänger hingegen bleiben auf der Strecke.


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