Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 101

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eintreten, dann sollte man das auch dort tun. Und es wird nicht von ungefähr kommen, daß man auch da eine Abgeltung fordert. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Erlauben Sie mir zum Schluß noch eine Feststellung zum Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz. Im Zusammenhang mit der Neuregelung der Bezüge von Politikern, die gleichzeitig Beamte sind, ist nunmehr die Meinung aufgetaucht, daß in Zukunft auch dann, wenn der Bezug des Beamten entsprechend seiner tatsächlichen Arbeitsleistung gekürzt wird oder wegen Außerdienststellung zur Gänze entfällt, der Bund die Krankenversicherungsbeiträge zur Gänze zu tragen hätte, also auch den Dienstnehmeranteil von der Differenz.

Diese Interpretation ist aus folgenden Gründen unzutreffend. Gemäß § 19 Abs. 5 Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz ist in Zukunft im Falle der Kürzung, eines teilweisen oder gänzlichen Entfalls der Bezüge für die Bemessung der Beiträge die letzte vor der Herabsetzung der Bezüge herangezogene Beitragsgrundlage maßgeblich. Und dies gilt auch für den Fall der Kürzung oder des Entfalls der Bezüge eines Politikers. In diesem Fall ist nach § 22 Abs. 4 B-KUVG der entfallende Anteil vom Dienstgeber allein zu tragen, weil diese Vorschrift ausdrücklich eine Ausnahme für den Fall einer Verminderung der Bezüge aufgrund einer Herabsetzung der Dienstzeit enthält. Diese Ausnahme gilt auch für Abgeordnete, deren Dienstbezüge entsprechend der neuen Regelung gekürzt werden oder wegen Außerdienststellung zur Gänze entfallen. – Ich bitte Sie, diese Feststellung zur Kenntnis zu nehmen. Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Khol: Das war eine richtige Feststellung!)

15.07

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Edith Haller. Freiwillige Redezeit 8 Minuten.

15.07

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Gleich eingangs erlauben Sie mir bitte eine Feststellung: Ich halte die Art und Weise, wie man hier in einem 15 Tagesordnungspunkte behandelt, die zwar alle Soziales beinhalten, aber tendenziell doch so unterschiedlich sind, für eine schlampige Geschäftsbehandlung. Ich kann eigentlich nur einen Grund darin sehen, nämlich daß man versucht, wichtige Anträge der Opposition zu unterdrücken und die Debatte darüber möglichst untergehen zu lassen.

Zum Sozialrechts-Änderungsgesetz selbst ist schon sehr viel gesagt worden. Es ist in der Zwischenzeit die 159. Änderung des ASVG, sie enthält teilweise Reparaturmaßnahmen vorangegangener Novellierungen und bedeutet auf jeden Fall einen weiteren Schritt hin in Richtung Unlesbarkeit dieses Gesetzes.

Aber eines möchte ich hier aus meiner Sicht noch deponieren: Wenn der Chefverhandler der ÖVP im Ausschuß gemeint hat, daß die Erhöhungen, die dieses Sozialrechts-Änderungsgesetz beinhaltet, verträglich sind und daß die Pensionistenverbände viel Verständnis dafür gehabt haben, dann muß ich schon fragen: Wo lebt denn der Herr Feurstein? Mit wem spricht der Herr Feurstein?

Die Pensionisten – und das sind nicht die Apparatschiks, mit denen er spricht –, die empfinden das ganz anders. Die sind sehr wohl davon betroffen, daß Wahlversprechen nur ein halbes Jahr gehalten haben. Und auch die Behinderten haben es der Mühe wert gefunden, in ihrem letzten Monatsbericht auf der Titelseite zu diesem Sozialrechts-Änderungsgesetz Stellung zu nehmen, und sagen, daß damit der letzte Rest von Solidarität in Österreich verlorengegangen ist.

Hier halte ich es eher mit Kollegen Stummvoll, der auch im Ausschuß gesagt hat, daß es eines gewaltigen politischen Kraftaktes bedurft hat, allein dieses Paket zusammenzubringen. Und damit wird für mich als Oppositionspolitikerin klar – und er hat es somit auch bestätigt –, daß dieses Stückwerk, das hier vorliegt, der Beweis dafür ist, daß es tatsächlich einfach eine Reformunfähigkeit dieser Regierung gibt, wenn das, was man uns hier präsentiert, als Reform verkauft wird.


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