Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 35. Sitzung / Seite 244

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich trage nach, daß der von Frau Abgeordneter Dr. Partik-Pablé verlesene Abänderungsantrag ordnungsgemäß eingebracht und entsprechend unterstützt ist und daher mit in Verhandlung steht.

Zu Wort gemeldet ist nun der Herr Abgeordnete Dr. Kier. (Abg. Dr. Graf spricht an der Regierungsbank mit Bundesminister Dr. Einem.)

Ich möchte nur bemerken, daß das besonders für jene Fraktionen gelten muß, die sich dafür einsetzen, daß man den Herrn Minister auf der Regierungsbank nicht ablenken soll.

Herr Abgeordneter Dr. Kier, Sie sind jetzt am Wort. (Abg. Mag. Kukacka: Einen Tagesordnungspunkt einmal, wo Sie nicht reden! Nur einen! )

1.19

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Kollege Kukacka! Ich kann nichts dafür, daß die Tagesordnung so gestaltet ist, daß sie so komprimiert ist. Sie wissen ganz genau, daß es nicht an mir liegt, daß jetzt die Fremdengesetze zur Debatte stehen.

Es mag Ihnen vielleicht unangenehm sein, was ich jetzt sagen werde – das kann schon sein –, denn eines steht fest: Die Bundesregierung hat ein Integrationspaket angekündigt. Es ist hängengeblieben, aber nicht vielleicht deswegen, weil sich Menschenrechtsorganisationen gemeldet haben, sondern deshalb, weil ein paar besorgte Stellungnahmen der Arbeiterkammer vorliegen.

Darin wird eingemahnt, daß man sich vielleicht doch mehr an die Haidersche Fremdenpolitik anlehnen soll als an das, was humanitär wäre. – Und schon ist das Paket eingefroren! Das, was wir heute machen, ist eine rein formale Reparatur, die uns durch den Verfassungsgerichtshof zwingend aufgetragen ist.

Nicht einmal bei dieser Gelegenheit wurde einem Antrag der liberalen Fraktion im Ausschuß Gehör und Mehrheit geschenkt, der sich darum bemüht hätte, gleichzeitig mit dieser Korrektur wenigstens ein paar ganz leicht durchführbare Verbesserungen vorzunehmen, wie zum Beispiel einen echten Zeugenschutz für Frauen, die im Wege von Frauenhandel in die Prostitution gezwungen worden sind. Heute ist die Situation ja so, daß sie, wenn sie sich der Behörde als Zeugen zur Verfügung stellen, nach dem geltenden Recht – praktisch noch bevor sie als Zeugen aussagen können – abgeschoben werden müssen.

Nicht einmal diese kleine Zusatzkorrektur haben Sie gemacht. Sie haben nur eine Formalkorrektur gemacht, die in der Praxis so enden wird, daß eben jetzt in die Bescheide ein Satz mehr hineingeschrieben werden muß, damit nach wie vor vor Eintritt der Rechtskraft abgeschoben werden kann. – Das ist aus liberaler Sicht absolut inakzeptabel.

Als weiterer Punkt steht etwas auf der Tagesordnung, was von den Kollegen, die heute bereits gesprochen haben, noch nicht erwähnt wurde, nämlich das Grenzkontrollgesetz. Dazu möchte ich den folgenden Abänderungsantrag vortragen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Volker Kier und Partner/innen zur Regierungsvorlage über die Durchführung von Personenkontrollen aus Anlaß des Grenzübertritts (Grenzkontrollgesetz – GrekoG) (114 der Beilagen), in der Fassung des Ausschußberichtes (205 der Beilagen), und zum Fremdengesetz (BGBl. Nr. 838/92) in der geltenden Fassung

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage über die Durchführung von Personenkontrollen aus Anlaß des Grenzübertritts (Grenzkontrollgesetz – GrekoG) (114 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

1. § 12 Abs. 1 dritter Satz wird wie folgt geändert und lautet:

§ 12 Abs. 1 dritter Satz: "Amtshandlungen im Rahmen der Grenzkontrolle sind innerhalb des Grenzkontrollbereichs möglichst an der Grenzübergangsstelle vorzunehmen."


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