Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 242

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256/A der Abgeordneten Dr. Nowotny, Dr. Stummvoll und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ASFINAG-Gesetz, das ÖIAG-Anleihegesetz und das Erdölbevorratungs-Förderungsgesetz geändert werden,

257/A der Abgeordneten Dr. Nowotny, Dr. Stummvoll und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz geändert wird und

258/A der Abgeordneten Dr. Nowotny, Dr. Stummvoll und Genossen betreffend ÖIAG-Gesetz und ÖIAG-Finanzierungsgesetz-Novelle 1996 (278 der Beilagen).

Ich gebe bekannt, daß ich den Berichterstatter Abgeordneten Kampichler zu den Punkten 20, 22, 24 et cetera zum Berichterstatterpult bitte.

Berichterstatter Franz Kampichler: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich berichte über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird.

Der vorliegende Entwurf bezweckt die Beendigung von nationaler und internationaler Kritik an Österreich wegen der bisherigen faktischen Behinderung von Verfolgungshandlungen durch die Behörde wegen Insiderstraftaten und Geldwäscherei infolge der Möglichkeit von Bankkunden, anonyme Wertpapierdepots zu unterhalten.

Der Finanzausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. Juli 1996 in Verhandlung genommen.

Der Ausschuß hat den in der Regierungsvorlage enthaltenen Gesetzentwurf unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Nowotny und Dkfm. Dr. Stummvoll mit Mehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem dem schriftlichen Ausschußbericht angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Ich berichte weiters über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird.

Mit Inkrafttreten des Finanzstrafgesetzes am 1. Jänner 1959 wurde beim Finanzamt für den 1. Bezirk in Wien eine Evidenz aller im Bundesgebiet angeführten Finanzstrafverfahren in Form der sogenannten Zentralen Finanzstrafkartei eingerichtet.

Der Finanzausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. Juli 1996 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag , der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (130 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Ich berichte weiters über die Regierungsvorlage (131 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert wird.

Es ist das Ziel der Bundesregierung, die Überwachung der Außengrenzen der Gemeinschaft durch die Errichtung eines Grenzdienstes in der Bundesgendarmerie zu verbessern.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny und Dkfm. Dr. Günter Stummvoll mit Mehrheit angenommen.


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