Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 255

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Meine Damen und Herren! Vielleicht wäre doch auch zu überlegen, daß dezentrale Bankinstitute nicht alle Bestimmungen einhalten müssen, wenn sie im Verbund eingehalten werden, wie dies in Holland, Belgien und so weiter üblicher Status ist.

Ich finde es auch schade, daß die freiwillige Konsolidierung noch nicht ins BWG aufgenommen wurde, denn wir in Österreich sollten die Normierungen nicht enger sehen, als sie in der Europäischen Union gesehen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

10.57

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Firlinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

10.57

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Liberales Forum): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte mich darauf beschränken, aus dem großen Konvolut der eingebrachten Gesetzesmaterien und Vorlagen nur einige wenige Dinge herauszugreifen und sie in den mir wesentlichen Punkten zu kommentieren.

Herr Kollege Auer hat soeben gemeint, er würde es begrüßen, wenn die staatliche Kreditgebühr abgeschafft werden würde. Sie wissen, Herr Kollege Auer, es wurde von uns im Ausschuß ein entsprechender Antrag eingebracht. Wenn Sie also sagen, Sie unterstützen das, dann würde ich Sie auch bitten, bei der Abstimmung dafür zu sorgen, daß Ihre Fraktion unseren Antrag unterstützt. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Der zweite Punkt betrifft die Frage der Anonymität, die Abschaffung der Anonymität bei Wertpapierkonten. Kollege Van der Bellen hat meines Erachtens völlig richtig einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Erweiterung dieser Abschaffungsbestimmungen in Richtung Sparbücher betrifft, und er hat das auch ausführlich begründet.

Ich bin mit seiner Argumentation im wesentlichen einverstanden – oder fast vollinhaltlich einverstanden. Nur: Die Frage der Beweislastumkehr dann, wenn bestimmte Verdachtsmomente bestehen, muß natürlich, Herr Kollege Van der Bellen, sehr sorgfältig behandelt werden, damit hier nicht sozusagen der bloße Verdacht genügt, ein leiser Verdacht, und schon wird alles mögliche in Bewegung gesetzt.

Diesbezüglich werden wir uns dann sicher auch aktiv in die Diskussion einschalten, daß hier ein Verfahren objektiviert wird, nach welchen Kriterien ein solches Untersuchungsverfahren eingeleitet werden kann. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Der nächste Punkt betrifft das Bundesgesetz zur Übertragung von Bundesbeteiligungen an die ÖIAG. Ich habe mir schon im Ausschuß die Bemerkung erlaubt, daß wir grundsätzlich die Art der Beteiligungen des Bundes in der ÖIAG für sinnvoll und notwendig erachten, allerdings nicht die Notwendigkeit sehen, meine Damen und Herren, daß in der ÖIAG und zwar im Privatisierungsausschuß und auch im Aufsichtsrat, ein Ständiger Beirat eingerichtet wird, der aus den Vertretern der Sozialpartnerschaft besteht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir meinen, daß es viel notwendiger und wichtiger wäre, ein Team von unabhängigen Gutachtern, von wirklich parteiunabhängigen Experten einzusetzen, weil wir glauben, daß diese Leute in die Privatisierungsdiskussion wesentlich mehr einzubringen haben, wodurch im Endeffekt auch die Privatisierung effektvoller und erfolgreicher sein wird. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Ein weiterer Punkt, meine Damen und Herren, betrifft die Veräußerung des Bundesanteils der Österreichischen Weinmarketingservicegesellschaft. Es ist ja bekannt, daß die Bundesländer Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Wien, also die klassischen Weinländer, den Anteil des Bundes übernehmen. Ich halte es für notwendig, daß dieser Schritt vollzogen wird. Ich glaube auch, daß wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt und noch etliche Jahre die Weinmarketingservicegesellschaft brauchen. Sie wird in der Person des Herrn Dr. Salomon, glaube ich, recht gut geführt. Wir brauchen diese Gesellschaft deshalb, weil noch immer nicht alle Wunden des


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