Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 256

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Weinskandals von vor zehn Jahren ausgemerzt werden konnten. Der Schaden ist sehr schnell eingetreten, die Schadensreparatur dauert in der Regel sehr, sehr lange, und wir haben noch einiges zu tun, obwohl die Qualität sich in der Zwischenzeit enorm gesteigert hat, meine Damen und Herren. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Abschließend möchte ich noch ganz kurz auf den Entschließungsantrag der Freiheitlichen betreffend Abschaffung der Verpflichtung zur Unterhaltung von Bankfilialen der Oesterreichischen Nationalbank in den Bundesländern eingehen. Auch wir halten diese gesetzliche Verpflichtung für einen groben Unfug. Wenn ich mir dazu noch vor Augen führe, was der niederösterreichische Landtagsabgeordnete Gruber – anscheinend im Zeichen des beginnenden Wahlkampfes in St. Pölten – von sich gegeben hat, nämlich daß es eine Desavouierung der Landeshauptstadt St. Pölten sei, die Nationalbank nur mit zwei Personen auszustatten, dann halte ich das glatt für einen Akt von Lokalchauvinismus, meine Damen und Herren. (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Mag. Trattner: Die Begründung des Herrn Stummvoll im Ausschuß war auch hörenswert!) Richtig. Die Begründung des Herrn Kollegen Stummvoll war auch nicht schlüssig.

So gesehen kann ich auch die Meinung des Herrn Kollegen Van der Bellen nicht teilen, der gemeint hat, er hätte jetzt Rücksprache mit der Nationalbank gehalten. Die zwei Leute sind wirklich nur dazu da, um Small talk mit den ortsansässigen Banken zu betreiben und vielleicht die eine oder andere Beratungsleistung zu erbringen, was den Übergang auf die Euro-Währung betrifft, zu sonst aber nichts. Ich glaube, daß der Aufwand, der hier betrieben wird, viel zu groß ist (Abg. Dipl.-Ing. Schöggl: Daß Sie das schon bemerkt haben!) , und ich glaube nicht, daß wir der Sache einen guten Dienst erweisen, wenn wir ein solches Vorhaben, so wie es im Gesetz steht, begrüßen würden. Daher wird meine Fraktion dem Antrag zustimmen, dem negativen Ausschußbericht jedoch nicht die Zustimmung erteilen.

Meine Damen und Herren! Ich bin am Schluß. Ich bin mir sicher, daß mit den vorliegenden Wirtschaftsgesetzen, die im Finanzausschuß behandelt wurden, ein positiver und wichtiger Schritt in Richtung Erneuerung, in Richtung unternehmerischer Erneuerung gesetzt wurde. Auch wir haben einem Großteil der Vorlagen die Zustimmung erteilt, und ich freue mich, daß damit doch ein kleines Stück an innerer Erneuerung passiert ist. – Ich danke Ihnen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

11.04

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kaufmann. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.04

Abgeordneter Mag. Herbert Kaufmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Kurz zu meinem Vorredner. Ich weiß schon, daß er in der Regel die Sozialpartner aus allen Entscheidungsgremien hinausdrängen will, aber gerade der Fall Semperit zeigt eigentlich schon sehr klar, daß bei allen Privatisierungen auch die Arbeitnehmerinteressen entsprechend berücksichtigt werden sollten. Wenn es daher zusätzliche Privatisierungen gibt, wäre es in Zukunft sehr gut, die Arbeitnehmerinteressen dabei in den Vordergrund zu rücken. Semperit sollte uns ein warnendes Beispiel dafür sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vorteile dieses Bankwesengesetzes sind schon erwähnt worden. Man kann sich diesen Stellungnahmen anschließen. Es ist klar, daß wichtige Konsumentenschutzanliegen bei diesem Bankwesengesetz noch nicht berücksichtigt wurden, es ist aber auch so, daß der Finanzminister zugesagt hat, dem Parlament im Herbst eine neuerliche Änderung zum Bankwesengesetz vorzulegen, nämlich dann, wenn eine entsprechende EU-Richtlinie existieren wird, die derzeit in Ausarbeitung ist und die insbesondere auf die Konsumentenschutzanliegen eingehen wird.

Es geht dabei um sehr wichtige Punkte. Einige sind erwähnt worden. Besonders bedeutend ist die Frage der Wertstellung auch bei den Eingängen, nicht nur bei den Auszahlungen. Der Gesetzentwurf wurde nun dahin gehend umformuliert, daß in Hinkunft taggleich wertzustellen zu ist, allerdings eröffnet der angefügte Nebensatz im § 37 Abs. 1 Z 1 weiterhin die Möglichkeit,


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