Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 257

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einen Tag später, nämlich einen Werktag nach der Verfügbarkeit wertzustellen, und daher ist das noch keine befriedigende Lösung. Hier müssen noch Änderungen erfolgen.

Klar ist auch, daß bei den Sparzinsen monatlich 30 Dreihundertsechzigstel verzinst werden, bei den Kreditzinsen aber die Kalendertage durch 360, wodurch fünf tatsächliche Tage pro Jahr verlorengehen im Unterschied zwischen Sparzinsen und Kreditzinsen. Es wird notwendig sein, auch hier eine Veränderung herbeizuführen.

Aber, meine Damen und Herren, der wesentliche Punkt bei den Konsumentenschutzanliegen ist, dem derzeitigen Unfug mit den Anlageberatern, insbesondere im Haustürgeschäft, ein Ende zu bereiten, da Abhilfe zu schaffen, damit diese Geschäfte möglichst eingedämmt werden. Hier geht es um eine gesetzliche Grundlage zur Eindämmung der Strukturvertriebe im Anlagengeschäft und zur Eindämmung der Pyramidenspiele. Das sind die wahren Kernpunkte des Konsumentenschutzes im Bereich Bankwesen, Kapitalmarktgesetz et cetera.

Es geht also darum, die Strukturvertriebe einzudämmen und hintanzuhalten, indem insbesondere bei Haustürgeschäften ein Rücktrittsrecht ab dem Zeitpunkt eingeräumt wird, ab dem die Unterlagen dem einzelnen Konsumenten zur Verfügung gestellt werden. Der jetzige Ablauf ist so, daß bei Haustürgeschäften in Wahrheit Anbahnungsverträge abgeschlossen werden und diese dann Rücktritte ausschließen. Wir brauchen eine gesetzliche Regelung, die ähnlich dem Investmentfondsgesetz ist. Das muß insbesondere im Kapitalmarktgesetz, möglicherweise auch im Bankwesengesetz verankert werden.

Es geht aber vor allem auch darum, daß im Bereich der Anlagegeschäfte die Pyramidenspiele verhindert werden. Wir haben in der niederösterreichischen Arbeiterkammer derzeit fast 3 000 Beschwerden von Betroffenen liegen, die im Bereich der Pyramidenspiele betrogen wurden. Hier geht es um keine kleinen, sondern auch um sehr große Beträge – 30 000 S, 40 000 S, 50 000 S –, oft auch um sechsstellige Beträge bei einzelnen Konsumenten.

Es ist eigentlich auch klargestellt und einvernehmliche Meinung, daß diese Pyramidenspiele verboten werden sollen. Es ist eine Initiative im Justizausschuß, das im Strafgesetz zu verankern. Ich würde alle bitten, diese Initiative im Justizausschuß zu unterstützen. Es dort zu regeln, wäre die beste Lösung, sollte es dort nicht gehen, dann müßte man das im Glücksspielgesetz regeln.

Zum Kollegen Holger Bauer und zu seinem Entschließungsantrag wollte ich noch sagen, daß das Anliegen sind, die in Wahrheit vom Konsumentenschutzverein erarbeitet wurden, und zwar auf Initiative der Arbeiterkammer, von der die Ideen und die Vorschläge gekommen sind. Der Kern ist aber eben die Eindämmung der Anlagengeschäfte und nicht nur die Punkte, die er auch angeführt hat.

Abschließend möchte ich noch auf das Gesetz zur Veräußerung unbeweglichen Bundesvermögens Bezug nehmen. Es ist ein Projekt dabei, das in meinem Wahlkreis eine große Rolle spielt, nämlich die Veräußerung einer Liegenschaft des Bundes an die Gemeinde Wiener Neudorf. Diese Liegenschaft dient dazu, dort einen Gendarmerieposten zu errichten, der sehr, sehr dringend gebraucht wird. Ich bitte nur, dann auch im Innenministerium die notwendigen Finanzmittel zum Bau rasch und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

11.10

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Trattner. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.10

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte mich mit der Anonymität der Wertpapierkonten beschäftigen. Man geht mit dem Begriff Anonymität etwas zu sorglos um. Sie hat schon ihren Sinn. Es gibt einmal eine psychologische Komponente für die Anonymität: die Sicherheit desjenigen, der sein Vermögen bei der Bank oder bei einer Sparkasse anlegt und sich sicher ist, daß diese Daten nicht außer Haus kommen.


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