Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 274

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ob Ausländer oder Inländer – die Legitimation des Kontoinhabers erforderlich und die Unterschrift auf das entsprechende Unterschriftsprobenblatt zu leisten. Selbstverständlich gibt es Übergangsregelungen, bei bestehenden anonymen Wertpapierdepotkonten bleibt der Verkauf oder die Abreifung der Papiere weiterhin anonym.

Durch diese Übergangsregelung soll ein plötzlicher Verkauf von Wertpapieren vermieden werden und den anonymen Anlegern die Möglichkeit gegeben werden, aus der anonymen Veranlagung auszusteigen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich haben die heimischen Banken durch die gänzliche Abschaffung der Anonymität im Wertpapiergeschäft keine Freude. Sie befürchten nämlich, daß durch diese Neuregelung massive Geldabflüsse in das Ausland stattfinden werden. Ich möchte aber insbesondere darauf hinweisen, daß unser Bankgeheimnis mit dieser Maßnahme nicht beeinträchtigt wird.

Abschließend möchte ich betonen, daß mit dieser Gesetzesänderung im Bankwesengesetz ein deutliches Signal gesetzt wird, ein Signal, um Vertrauen zu gewinnen, vor allem gegenüber dem Ausland, und damit die Attraktivität unseres Finanzplatzes Wien gestärkt wird. (Beifall bei der ÖVP.)

12.20

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich nunmehr Abgeordneter Mag. Dr. Höchtl. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

12.20

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Höchtl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben unter diesem Tagesordnungspunkt verschiedenste Vorlagen zu behandeln gehabt. Unmittelbar vor mir hat Kollege Kurzbauer sehr eingehend und sehr präzise Maßnahmen zur Verhinderung irgendwelcher Geldwäscherei behandelt, die die Abschaffung der Anonymität der Wertpapiere zur Folge haben.

Es muß gerade am Schluß dieser Debatte darauf hingewiesen werden, daß Österreich sich seit dem Jahr 1987 durch verschiedenste Maßnahmen wirklich bemüht, jegliche Form des Mißbrauches des Bankwesens zur Geldwäscherei hintanzuhalten. Ich glaube, gerade das ist wichtig, weil es eine sehr sensible Materie ist, die hier behandelt wird. Weil es eben auch so sensibel ist und vieles miteinander vermischt wird, möchte ich noch einen Punkt erwähnen, von dem ich glaube, daß er auch für die Öffentlichkeit klargestellt werden muß.

Wir als die beiden Regierungsfraktionen haben uns klar dazu bekannt, daß wir die Anonymität der Wertpapiere mit Wirkung 1. August aufheben, allerdings ja nicht die Anonymität der Sparbücher in irgendeiner Form tangieren wollen. Denn gerade was die Anonymität der Sparbücher betrifft, hat sich eine besondere Tradition in Österreich entwickelt. Es existieren rund 25 Millionen Sparbücher anonymer Natur, und die Inhaber dieser haben Vertrauen in diese Regelung gesetzt, und deswegen bitte ich, daß wir das überall auch klar festhalten: Mit der Abschaffung der Anonymität der Wertpapiere wird die Anonymität der Sparbücher in keinster Weise tangiert.

Wir sollten insgesamt diese Diskussion in einer äußerst vorsichtigen Weise führen, denn ich glaube, es geht nichts über das Vertrauen des einzelnen in das Sparbuch, in das, was er sich auf diesem Sparbuch angelegt hat. Und dieses Vertrauen gilt es gerade von der Politik zu erweitern, zu bestätigen und zu erneuern. Das ist es, was ich besonders betonen möchte. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.23

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt keine Wortmeldung mehr vor. Ich schließe die Debatte.

Wünscht jemand der Berichterstatter noch ein Schlußwort? (Die beiden Berichterstatter sprechen miteinander.) – Offensichtlich nicht, kein Interesse daran. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und ÖVP.)


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