Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 280

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sowie die Regierungsvorlagen (5 der Beilagen): Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen; Anlage D und Änderung (303 der Beilagen),

(149 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz geändert wird (308 der Beilagen),

(99 der Beilagen): Briefwechsel betreffend die Auflösung der Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland gemäß Art. 11 des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (304 der Beilagen) und

(4 der Beilagen): Donauschutzübereinkommen samt Anlagen und Erklärung (305 der Beilagen).

Berichterstatterin zu den Punkten 41 und 42 ist Frau Abgeordnete Tegischer. Ich bitte sie, die Debatte mit ihrem Bericht zu eröffnen.

Berichterstatterin Brigitte Tegischer: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich erstatte den Bericht des Umweltausschusses über den Antrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller, Karlheinz Kopf und Genossen betreffend Maßnahmen zur weiteren Verringerung der Ozonvorläufersubstanzen 211/A(E). Da Ihnen die Unterlagen vorliegen, erspare ich mir die Verlesung.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle die dem schriftlichen Ausschußbericht beigedruckte Entschließung annehmen.

Weiters erstatte ich den Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlagen (5 der Beilagen): Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen; Anlage D und Änderung. Da Ihnen die Unterlagen vorliegen, erspare ich mir in diesem Fall ebenfalls die Verlesung.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

1. Dem Abschluß des Staatsvertrages: Montrealer Protokoll über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen; Anlage D und Änderungen (5 der Beilagen) wurde die verfassungsmäßige Zustimmung erteilt;

2. dieser Staatsvertrag ist durch die Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG zu erfüllen.

Herr Präsident! Ich bitte Sie, falls Wortmeldungen vorliegen, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen zur Berichterstattung zu den Punkten 43 bis 45. Es berichtet der Abgeordnete Sauer. – Bitte, Sie haben das Wort.

Berichterstatter Willi Sauer: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich erstatte den Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (149 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz geändert wird.

Es ist dies eine EU-Novelle 1996 zum Abfallwirtschaftsgesetz.

Der Umweltausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung vom 4. Juni 1996 in Verhandlung genommen. Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller und Karlheinz Kopf brachten einen Abänderungsantrag ein. Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller und Karlheinz Kopf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem dem schriftlichen Ausschußbericht angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.


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