Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 66

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Gleichbehandlungsbericht (VII/1990 – VI/1995), vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Soziales gemeinsam mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten (III-43 der Beilagen);

Justizausschuß:

Bericht des Bundesministers für Wissenschaft, Verkehr und Kunst über das Ausmaß und die Verwendung des Aufkommens nach Art. II Abs. 6 der Urheberrechtsgesetznovelle 1980 in der Fassung der Novelle 1986 (Geschäftsjahr 1995) (III-51 der Beilagen);

Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft:

Bericht der Bundesregierung über die Lage der österreichischen Landwirtschaft 1995 (Grüner Bericht 1995) (III-48 der Beilagen);

Umweltausschuß:

Bericht des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Studie "Einheitliches Umweltanlagenrecht" entsprechend der Entschließung des Nationalrates vom 24. September 1993, E 121-NR/XVIII. GP (III-27 der Beilagen),

Bericht des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie betreffend Umweltförderungen des Bundes 1995 sowie die Finanzvorschau über die dem Bund aus der Vollziehung des Umweltförderungsgesetzes erwachsenden Belastungen (III-40 der Beilagen);

Wirtschaftsausschuß:

Bericht des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Lage der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Österreich 1995 (III-41 der Beilagen).

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Darüber hinaus sind folgende Vorlagen eingelangt, die in der Mitteilung noch nicht enthalten sind:

Internationales Naturkautschukübereinkommen von 1995 samt Anlagen (314 der Beilagen),

Protokoll zum vierten AKP-EG-Abkommen von Lomé infolge des Beitritts der Republik Österreich, der Republik Finnland und des Königreichs Schweden zur Europäischen Union (315 der Beilagen),

Abkommen zur Änderung des vierten AKP-EG-Abkommens von Lomé samt Schlußakt (316 der Beilagen).

Nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz schlage ich gemäß § 28a der Geschäftsordnung vor, von der Zuweisung dieser Gegenstände an einen Ausschuß abzusehen und sie bei der Erstellung der Tagesordnungen der nächsten Sitzungen zu berücksichtigen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall, daher werden wir so vorgehen.

Ankündigung eines Dringlichen Antrages

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Kostelka und Genossen haben vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag der Abgeordneten Dr. Fekter, Dr. Kostelka und Genossen betreffend Schutz unserer Kinder dringlich zu behandeln.

Gemäß den Bestimmungen der Geschäftsordnung wird die Durchführung des Dringlichen Antrages in der Regel um 15 Uhr, aber frühestens drei Stunden nach Eingang in die Tagesordnung aufgerufen. Da wir in den nächsten Momenten in die Tagesordnung eingehen werden,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite