Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 40. Sitzung / Seite 119

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Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dieser Entschließungsantrag ist mit Mehrheit angenommen worden. (E 24.)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 326 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, möge ein Zeichen geben. – Dieser Bericht ist mehrheitlich angenommen worden.

Nun stimmen wir ab über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 327 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, möge ein Zeichen geben. – Dieser Bericht ist mit Mehrheit angenommen worden.

Und schließlich stimmen wir ab über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 328 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer für die Kenntnisnahme ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dieser Bericht ist mit Mehrheit zur Kenntnis genommen worden.

5. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (318 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung geändert werden (329 der Beilagen)

6. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (89 der Beilagen): Übereinkommen (Nr. 173) über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers samt Erklärung; Empfehlung (Nr. 180) betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers (330 der Beilagen)

7. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (201 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend ergänzende Regelungen zur Anwendung der Verordnungen (EWG) im Bereich der sozialen Sicherheit geändert wird (331 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen nunmehr zu den Punkten 5 bis 7 der heutigen Tagesordnung, über welche die Debatte in einem durchgeführt wird. Es sind dies Berichte des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlagen

(318 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Bundesgesetz über die Post-Betriebsverfassung geändert werden (329 der Beilagen),

(89 der Beilagen): Übereinkommen (Nr. 173) über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers samt Erklärung; Empfehlung (Nr. 180) betreffend den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers (330 der Beilagen) und

(201 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz betreffend ergänzende Regelungen zur Anwendung der Verordnungen (EWG) im Bereich der sozialen Sicherheit geändert wird (331 der Beilagen).

Berichterstatterin zu Punkt 5 ist Frau Abgeordnete Dr. Pittermann. – Auf die mündliche Berichterstattung wird verzichtet. Das gilt für alle drei Punkte.


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