Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 44

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dadurch quasi eine Erhöhung des volkswirtschaftlichen Wohlstandes erreicht wird, weil dafür Arbeitsleistungen notwendig sind, um das zu reparieren, und nur diese Arbeitsleistungen schlagen zu Buche, während der Verlust an Ressourcen nicht zu Buche schlägt.

Der letzte Punkt, den ich herausgreifen möchte und wo ich wirklich nicht verstehe, warum wir nicht zu einer gemeinsamen Lösung kommen konnten – zumal auch von seiten des Biomasse-Verbandes sehr vehement darauf gedrungen wird, daß es endlich zu einer klaren Regelung von Einspeisetarifen in Österreich kommt, nämlich wenn es um die Einspeisung von elektrischem Strom, der mit erneuerbaren Energieträgern erzeugt wird, geht –: Diese Frage, meine Damen und Herren, ist noch unter Herrn Bundesminister Schüssel damit abgetan worden, daß auf drei Jahre begrenzt ein freiwilliges Übereinkommen mit den einzelnen Energieversorgungsunternehmen abgeschlossen wurde, und dieses freiwillige Übereinkommen läuft nun mit 1. 1. 1997 aus.

Faktum ist, daß wir das rechtliche Instrumentarium haben, um ökologisch orientierte, sachlich gerechtfertigte höhere Einspeisetarife für erneuerbare Energieträger festzulegen. Es wäre Aufgabe der Landeshauptleute, das zu tun – bisher ist es nicht geschehen. In einzelnen Ländern, in denen Landeshauptleute in dieser Frage aktiv wurden, haben sie entweder die Zeit nicht bestimmt, oder sie haben es von der Leistung der Anlagen her so begrenzt, daß ohnehin nur jene gefördert werden, die bereits existieren: Aber ein wirklicher Schwung, etwa auch im Bereich der Biomasse oder im Bereich der Windenergie, wird nicht hineinkommen. Ich darf hier auf das deutsche Beispiel verweisen: Dort gibt es ein Einspeisegesetz, das dazu geführt hat, daß etwa die Windkraftindustrie in Deutschland seit dem Jahr 1990 geboomt hat. Es ist in dieser Industrie möglich gewesen, 15 000 neue Arbeitsplätze zu schaffen, und das wäre etwas, was auch in Österreich – gerade im Bereich der Anlagen für Biomasse – möglich und sinnvoll wäre, aber es werden von dieser Bundesregierung konsequent jene Rahmenbedingungen verweigert, die das wirklich ermöglichen würden.

Der Antrag, der von den Liberalen eingebracht worden war, um zu erreichen, daß der Herr Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten in diesem Zusammenhang aktiv wird, ist abgelehnt worden. Wir nehmen also auch zur Kenntnis, Herr Bundesminister, daß damit genau jenen Grundsätzen zuwidergehandelt wird, die Sie und die Bundesregierung im nationalen Umweltplan festgeschrieben haben, die von dieser Bundesregierung und vom Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten – damals war das noch Schüssel – im Energiebericht 1993 festgeschrieben worden sind. Wir sind der Überzeugung, daß diese Art und Weise, Politik zu machen, gerade auch im Umweltbereich nicht goutiert werden wird.

Wir hoffen, daß das nicht vergessen wird und daß man erkennt, daß hier den monopolistischen Strukturen der Energieversorgung in Österreich der Vorzug vor einer ökologisch sinnvollen und letztlich auch volkswirtschaftlich sinnvollen Implementierung erneuerbarer Energieträger in Österreich gegeben wird. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

13.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Kiermaier gemeldet. Ich mache auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung und auf die gekürzte Redezeit aufmerksam.

13.01

Abgeordneter Günter Kiermaier (SPÖ): Frau Kollegin Aumayr ist leider gerade hinausgegangen. Sie hat gerade vorhin wortwörtlich erklärt, die Wirtschaftskammer Niederösterreich – und ich bin einer ihrer Vizepräsidenten – veranstalte Seminare für die Produktion in Osteuropa. Das kann doch bitte nicht sein! Das stimmt nicht!

Ich habe soeben mit der Kammer telefoniert, ich habe mit dem Präsidium telefoniert. Der Titel dieser Veranstaltung heißt: "Mit der Produktion auf und davon. Seminar zur Verhinderung der Abwanderung von Betrieben nach Osteuropa." (Beifall bei der SPÖ. – Ah!-Rufe bei SPÖ und ÖVP.)

13.02


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