Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 49. Sitzung / Seite 100

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9. Punkt

Erste Lesung des Antrages 265/A der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung. Es ist dies auch eine erste Lesung, nämlich des Antrages 265/A der Abgeordneten Haller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird.

Wir treten in die Debatte ein.

Das Wort erhält die Antragstellerin. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.42

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Beim Antrag 265/A handelt es sich um einen Antrag, der das ASVG ändern und die Berufsbezeichnung für Tagesmütter und Tagesväter im ASVG verankert haben will, gleich den selbständigen Lehrern, die ja schon lange darin enthalten sind.

Die Situation ist ja bekannt: 1,5 Millionen Frauen in Österreich sind berufstätig, davon sind 350 000 Mütter mit Kindern unter 15 Jahren. Andererseits versucht man immer wieder, die Frauenerwerbsquote in Österreich zu steigern. Wir liegen da wirklich eher im unteren Bereich. Es gibt – trotz langjähriger Forderungen – keine Flächendeckung bei den Kinderbetreuungseinrichtungen.

Es ist einfach ein Faktum und von Kinderpädagogen nicht einmal, sondern immer wieder bewiesen worden, daß gerade im Bereich der Kleinkindbetreuung Tagesmütter die zweitbeste Kinderbetreuung nach jener durch die eigenen Eltern darstellen. Es ist eine der familiären Situation nachempfundene Betreuung, die zeitlich flexibel und gerade für kleine Kinder adäquat ist.

Die entsprechenden Forderungen werden immer wieder gestellt, auch hier in diesem Hohen Haus. Ich habe einen gleichlautenden Antrag, seit ich im Hohen Haus bin, noch in jeder Legislaturperiode eingebracht: in der XVIII. unter 448/A am 4. Dezember 1992 – abgelehnt; in der XIX. unter 61/A am 13. November 1994; in der XX. unter 265/A am 10. Juli des heurigen Jahres.

Ich kann nicht verstehen, daß man sich diesem Ansinnen – entgegen aller Lippenbekenntnisse in der Öffentlichkeit – immer wieder entgegensetzt. Ich habe ja nicht nur das gefordert, sondern auch eine bundeseinheitliche Ausbildung, eine Flächendeckung, eine adäquate Förderung aller Formen von Kinderbetreuung durch die Länder. Jetzt gibt es ein Frauenvolksbegehren, in dem diese Forderungen ja wieder und ganz explizit enthalten sind, natürlich auch jene nach sozialrechtlicher Absicherung.

Aber was ist passiert? – Im 1. Sozialrechts-Änderungsgesetz hat man durch die Änderung der Werkvertragsregelung diese sozialrechtliche Absicherung in Zukunft schwieriger gemacht. Aber das haben die Damen und Herren von den Regierungsparteien zu verantworten, nicht wir von der Opposition. (Abg. Silhavy: Warum ist es schwieriger, Frau Kollegin?) Herr Sozialminister, ich finde es wirklich unhöflich, daß da immer wieder Gespräche geführt werden, so, als ob das "nur" Frauenanliegen und damit keine wirklich wichtigen Anliegen wären. (Abg. Silhavy: Frau Kollegin Haller! Ich frage Sie nur, warum das schwieriger geworden ist!) Ich rede mit dem Herrn Bundesminister, nicht mit Ihnen, Frau Kollegin Silhavy.

Was spricht wirklich gegen diesen Antrag, der einfach die Berufsbezeichnung im ASVG verankert haben will, der nichts kostet und der ein erster Schritt dahin gehend wäre, die berechtigten Forderungen der österreichischen Frauen endlich einmal auch im Parlament in Angriff zu nehmen? (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.46


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