Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 5. Sitzung / Seite 62

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die Erwähnung von Herrn Götz, der ein Monatseinkommen in Höhe von 250 000 S bezieht und einen Prozeß gegen den Steuerzahler führt, um weitere 57 000 S zu bekommen. Was war das Ergebnis? – SPÖ plus 3,3 Prozent, FPÖ minus 2,1 Prozent.

Meine Damen und Herren! Noch einige Bemerkungen zur Öffentlichkeit und Veröffentlichung der Berichte. Die Berichte werden dem Gesetz entsprechend vom Vorsitz der entsprechenden beruflichen Interessenvereinigung veröffentlicht. Dieser Mechanismus ist für mich eine weitere Konzession an das Institut der Selbstverwaltung, gewissermaßen auch ein Äquivalent zur Bereitschaft, sich durch den Rechnungshof prüfen zu lassen, eine Bereitschaft, die übrigens immer gegeben war. Aber in diesem Zusammenhang, Herr Kollege Haupt, ist die Aufregung unangebracht. Öffentlichkeit ist Öffentlichkeit, veröffentlichen ist veröffentlichen. Die Berichte werden vollständig jedermann öffentlich zugänglich sein.

Übrigens: Wer hindert eigentlich die FPÖ-Leute in den Kontrollausschüssen – physisch sind sie ja anwesend –, die Öffentlichkeit zu informieren? Die Krokodilstränen in diesem Zusammenhang bitte ich also zu trocknen.

Ein Letztes. Ein Vizepräsident des Rechnungshofes kostet ungefähr 5 Millionen Schilling pro Jahr. Die jetzige Volksanwältin Korosec hat sehr engagiert immer darauf hingewiesen, daß diese Kosten in keinem Verhältnis stehen. Wenn man einen Blick in die Regierungsvorlage wirft, dann sieht man, daß die Kosten dieses Gesetzes mit rund 10,5 Millionen Schilling für Personalaufwand und rund 2,2 Millionen Schilling für Sachaufwand jährlich ausgewiesen sind. Wenn man das jetzt gegenrechnet, dann muß ich sagen, die Hälfte haben wir ja schon fast herinnen mit der Einsparung des Vizepräsidenten, also ich verstehe den Antrag der FPÖ überhaupt nicht.

Wenn man allerdings ein bißchen mehr Kenntnis von dieser Sache hat und ein bißchen den Hintergrund ausleuchtet, dann versteht man das eigentlich schon. Es ist ein politisches Geschäft, das Sie vorhaben. Ihnen geht es in diesem Fall wie auch in anderen um Postenschacher, den Sie da wittern. Das ist das Motiv. Sie sind also auch in diesem Punkt entlarvt.

Ich hoffe, daß die Zweifel, die Präsident Fiedler im Zusammenhang mit der neuen Regelung hatte, im Zusammenhang mit seiner neuen Befugnis zerstreut wurden. Die Klärung der Rechtslage erfolgt eindeutig. Auch in den Ausschußfeststellungen ist noch einmal festgehalten – und ich zitiere einen Satz –: Dagegen ist die Frage, ob eine vom zuständigen Organ beschlossene interessenpolitische Maßnahme als solche sparsam oder wirtschaftlich ist, nicht Gegenstand der Rechnungshofkontrolle.

Meine Damen und Herren! Ich bewerte die heute abgeschlossene gesetzliche Voraussetzung der Rechnungshofprüfung der Kammern insgesamt als sehr positiv. Es ist eine weitere Stärkung der gesetzlichen beruflichen Interessenvertretungen. Das ist gut für das Land, gut für die Zukunft. (Beifall bei der SPÖ.)

14.58

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der nächste Redner ist Abgeordneter Neugebauer. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Redezeit: 20 Minuten.

14.58

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Bundesgesetz, mit dem das Rechnungshofgesetz nun geändert werden soll, ist, wie von meinen Vorrednern ausgeführt, die Folge der Änderung der Bundesverfassung, die im Hohen Haus im Jahre 1994 behandelt wurde.

Ich denke, daß die Diskussion im Verfassungsausschuß vor wenigen Tagen auch die grundsätzliche Positionierung der Kollegen der Freiheitlichen Partei dargestellt hat, nämlich daß sie an sich das Kammersystem in Österreich permanent und vom Grundsatz her hinterfragen. Ich glaube, daß auch die im Abänderungsantrag des Herrn Mag. Haupt zutage gekommenen Akzente an diesem Grundsatz sehr wesentlich rühren. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)


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