Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 54

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Gesetzentwurf in der Fassung des Abänderungsantrages ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte diejenigen, die in dritter Lesung zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Regelungen über den Erwerb von Rechten an Gebäuden und Wohnungen von Bauträgern getroffen werden und das Wohnungseigentumsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 450 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Gesetzentwurf aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch dieser Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch in dritter Lesung erfolgt eine einstimmige Annahme .

3. Punkt

Erste Lesung des Antrages 210/A der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gentechnikgesetz 1994 geändert wird

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich erteile zunächst dem Antragsteller, Mag. Barmüller, das Wort.

11.38

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! In dem liberalen Antrag, der heute hier zur ersten Lesung ansteht, geht es darum, daß gewisse Adaptierungen im Gentechnikgesetz gemacht werden. Es sind im Rahmen der Technologiefolgenabschätzung, die wir im Rahmen der Enquete-Kommission hier im Hause bereits vor mehreren Jahren hatten und die eigentlich die Voraussetzung für dieses Gentechnikgesetz war, Vorschläge gemacht, aber im Gentechnikgesetz nicht umgesetzt worden. Wir versuchen nun, diese doch noch in das Gesetz aufzunehmen. Das ist insofern mittlerweile auch von besonderer Wichtigkeit, als ja gentechnisch veränderte Produkte immer stärker auf den Markt kommen und mittlerweile auch gentechnisch veränderter Mais von der Europäischen Union zugelassen worden ist und die Gefahr oder die Vermutung besteht, daß Ampicillin-Resistenzen aufgebaut werden, wenn dieser gentechnisch veränderte Mais in die Nahrungskette gelangt.

Auch die Europäische Union ist in dieser Frage unsicher. Es gibt weitere Studien, die in Auftrag gegeben worden sind, um diesem konkreten Problemfall nachzugehen. Das ist vor allem aus folgendem Grund wichtig: Wenn einmal eine solche Resistenz gegeben ist, dann ist die Folge, daß auch gegen andere Penizilline Resistenzen aufgebaut werden. Sollte jemand ernsthaft krank werden und Penizillin bekommen, dann spricht er in dieser kritischen Situation darauf nicht an. Das weiß man allerdings vorher nicht, und daher steht man vor einem ernsten Problem.

Faktum ist, daß mit der heutigen Gesetzeslage und mit den heutigen Haftungsregelungen – und darum geht es insbesondere in unserem Antrag – nicht gewährleistet ist, daß Personen, die zu Schaden kommen, diesen Schaden auch wirklich ersetzt bekommen. Darum, meine Damen und Herren, meinen wir, daß es notwendig ist, gerade im Zusammenhang mit dieser Technologie


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite