Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 53. Sitzung / Seite 84

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Wer nun mit der Ausrede des nicht akzeptablen Kompromisses dieses Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz ablehnt, verhindert nicht nur die Schaffung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen für eine Berufsgruppe, die wahrlich eine verantwortungsvolle Aufgabe zum Wohle der Patientinnen und Patienten erfüllt, sondern es scheint auch, daß das Patientenwohl für diese Personen nur dann im Vordergrund steht, wenn man sich mit politischen Krokodilstränen einen Vorteil herausschlagen kann.

Wenn Kollege Öllinger den Mangel an Krankenschwestern beklagt hat, dann weiß er ganz genau, daß viele Krankenschwestern, vor allem wenn sie Familie haben, deshalb aus ihrem Beruf ausscheiden, weil gerade aufgrund fehlender arbeitszeitrechtlicher Regelungen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für diese Berufsgruppe kaum möglich ist.

Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen die Arbeitnehmerinnen und deren Arbeitsbedingungen im Vordergrund unserer Interessen, und zwar nicht nur zum Vorteil der Beschäftigten, sondern letztendlich auch zum Wohle der Patientinnen und Patienten.

Deshalb, Herr Bundesminister, ist es mir ein persönliches Anliegen, Ihnen für Ihren Einsatz, daß wir zu diesen Regelungen kommen, zu danken. Und ich denke, es werden Ihnen die Kolleginnen und Kollegen in den Gesundheitsberufen ebenso danken. (Beifall bei der SPÖ.)

In diesem Sinne ersuche ich jene, die momentan noch glauben, diesen Regelungen nicht zustimmen zu können, ihre Position zu überdenken und diesem Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)

13.50

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Haidlmayr. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.50

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Fassung des Arbeitszeitgesetzes in der ersten Phase, die halbwegs noch EU-konform war, hätten wir – zwar mit Bauchweh, aber doch – zustimmen können. Was jetzt daraus gemacht worden ist, ist einfach unerträglich und kann in keinem Sinne für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Krankenanstalten gutgeheißen werden.

Herr Minister! In ganz, ganz wenigen Arbeitsbereichen ist es verantwortbar beziehungsweise überhaupt machbar, mehr als 40 Stunden zu arbeiten. Im Krankenhausbereich, wo es um die Gesundheit von Menschen geht, wo es um kranke Menschen geht, die ein Recht darauf haben, gut behandelt zu werden, um wieder gesund zu werden, mutet man den Menschen zu, daß sie mit übermüdeten Ärzten konfrontiert sind, mutet man den Menschen zu, daß sie mit einem Pflegepersonal konfrontiert sind, das ihre Arbeit nicht mehr so machen kann, wie es das gerne wollte, weil es einfach nicht machbar ist, über einen Zeitraum von 10 bis 15 Stunden pro Tag die volle Leistung zu erbringen. Das geht ganz einfach nicht.

Es ist unverantwortlich, wenn man den Patienten zumutet, daß sie sich von Personal, das weit über seine Grenzen hinaus arbeiten muß, betreuen und pflegen lassen müssen. Dieses Personal kann die ihm auferlegte Verantwortung nicht mehr länger tragen.

Herr Minister! Ich kann einen guten Vergleich bringen. Ich glaube, niemand von uns, der hier sitzt, würde einem Autobuschauffeur, der auch dafür verantwortlich ist, daß er seine Fahrgäste gut und sicher befördert, zumuten, 60 Stunden durchzufahren. Denn dadurch würde nicht nur er, sondern würden auch jene Personen, die im Bus sitzen, in einem erheblichen Ausmaß gefährdet, und die Sicherheit wäre nicht mehr gewährleistet. – Im Krankenhausbereich ist es genauso. Es ist nicht machbar, so lange intensiv zu arbeiten und die Garantie zu haben, daß das Personal das leisten kann.

Es ist schon sehr löblich, Herr Minister, daß Sie die Kompetenz nicht aus der Hand gegeben haben und die Arbeitszeitregelungen nicht Ländersache werden. Wir wissen, was die Länder


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