Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 63. Sitzung / Seite 42

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notwendig sein wird, dieses schlampige Verhältnis – gestatten Sie mir diesen Vergleich – dann in geordnete Beziehungen überzuleiten und umzusetzen.

Meine Damen und Herren! Ich möchte noch darauf hinweisen, daß wir, weil wir für den Beitritt zur Westeuropäischen Union sind, auch einen diesbezüglichen Antrag eingebracht haben. Ich meine, daß es sinnvoll und notwendig gewesen wäre, Kollege Spindelegger, auf europäischer Ebene frühzeitig zu signalisieren, daß wir bereit sind, auch solidarisch an einem europäischen Sicherheitssystem teilzunehmen. Daher haben wir vorgeschlagen, daß wir bereits vor Beginn der Regierungskonferenz der EU uns klar positionieren. Wir haben als Mitglied der Europäischen Union die Möglichkeit, die Entwicklung der Westeuropäischen Union beziehungsweise die Entwicklung der Europäischen Union in eine bestimmte Richtung zu lenken, sie so, wie wir es uns vorstellen, mitzugestalten, mitzubestimmen und auch mitzuentscheiden. Das war die Motivation beziehungsweise der Grund, warum wir diesen unseren Antrag eingebracht und gestellt haben. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Abschließend: Leider Gottes nehmen die Regierungsparteien die Chance, heute vielleicht doch einen Schritt in der sicherheitspolitischen Debatte weiterzukommen, nicht wahr. Es wird wiederum ein sehr weich formulierter Entschließungsantrag eingebracht, ein Entschließungsantrag, der nichts Konkretes aussagt. Er enthält eine nichtssagende Entschließung. Wir werden daher diesen Ihren Entschließungsantrag ablehnen. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

13.11

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Das Wort hat nunmehr Herr Abgeordneter Schieder.

13.11

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es ist schon darauf hingewiesen worden: Mehr als 350 000 Österreicherinnen und Österreicher haben das Neutralitäts-Volksbegehren unterzeichnet. Es ist daher geboten – und es ist auch eine Frage der demokratiepolitischen Kinderstube –, den Gegenstand der Verhandlung hier, nämlich dieses Neutralitäts-Volksbegehren, nicht bloß zum Anlaß zu nehmen, nicht bloß zum Aufhänger zu nehmen, eine allgemeine sicherheitspolitische Debatte durchzuführen, sondern auch in den Gegenstand selbst einzugehen.

Wir haben schon in der Begründung des Antrages, der im Ausschuß beschlossen wurde, darauf hingewiesen, daß das politische Anliegen dieser mehr als 350 000 Österreicherinnen und Österreicher sehr ernst zu nehmen ist, und daß es die Aufgabe des Außenpolitischen Ausschusses war, das Volksbegehren nicht nur politisch zu werten – und in diesem Punkt nehmen wir es ernst –, sondern auch rechtlich und legistisch zu beurteilen.

Zu dieser Frage wurden im Unterausschuß des Außenpolitischen Ausschusses in öffentlicher Sitzung namhafte Universitätsprofessoren gehört, und zwar Universitätsprofessor Dr. Manfred Rotter, Universitätsprofessor Dr. Schindler aus der Schweiz und Universitätsprofessor Dr. Heinrich Schneider.

Meine Damen und Herren! Mit großer Mehrheit kam der Ausschuß zur Auffassung, daß der von den Initiatoren des Volksbegehrens vorgelegte Gesetzestext aus verfassungsrechtlichen und formallegistischen Gründen, so sehr wir ihn politisch wertvoll werten, nicht tauglich ist. Am deutlichsten führte dies Professor Manfred Rotter aus, als er zur Frage des Artikels Ia Abs. 1, nämlich dem Unterlassungsauftrag an die Bundesregierung, bemerkte – und ich zitiere ihn –: Dieser Vorschlag des Volksbegehrens enthält keinerlei Klärung, Präzisierung oder gar Erweiterung der durch das zitierte Neutralitätsgesetz bereits geschaffenen Rechtslage, die den Aufwand einer Novellierung rechtfertigen könnte. Alle normativen Elemente dieses Teiles des Novellierungsvorschlages sind im Bundesverfassungsgesetz über die Neutralität Österreichs ausreichend, wenn nicht zweckdienlicher vorgegeben.

In Verbindung mit Artikel II, nämlich der Beauftragung der Bundesregierung mit der Vollziehung dieses Gesetzes, bemerkte Universitätsprofessor Rotter, daß die Verpflichtung der Bundesregierung, das Neutralitätsgesetz zu beachten, über jeden Zweifel erhaben klargestellt ist, eine Novellierung also entbehrlich ist. Für den Fall, daß die Betreiber des Volksbegehrens der


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