Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 64. Sitzung / Seite 100

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steiner: Die stellt sich nicht sehr! Dort gibt es keine Minderheitsaktionäre und keinen Streubesitz!) Natürlich gibt es bei der GiroCredit einen Streubesitz, Herr Dr. Haselsteiner! Informieren Sie sich! (Abg. Dr. Haselsteiner: Hören Sie auf!)

Das ist nicht der einzige Fall. Ich glaube, für uns und für die öffentliche Debatte, die stattfindet, noch ehe wir ein Gesetz haben, wird es wichtig sein, darauf zu drängen, daß es bei all diesen anstehenden Übernahmen einen öffentlichen Druck gibt, damit alle das gleiche machen, was die Bank Austria dankenswerterweise freiwillig in der Frage der Creditanstalt-Bankverein getan hat. (Beifall bei der SPÖ.)

15.20

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fekter. – Bitte sehr.

15.20

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Kollege Haselsteiner und Herr Kollege Peter, der Sie das ganz überraschend eingebracht haben! (Abg. Dr. Haselsteiner: Hat Sie das verwirrt?) Die Intention, die Bank-Austria-Sache zum Anlaß zu nehmen, halte ich, weil dies so nach Anlaßgesetzgebung aussieht, nicht für besonders gelungen. (Abg. Dr. Haselsteiner: Das ist gar nicht wahr! Das haben wir schon eingebracht, bevor Sie als ÖVP ...!) Ich stimme Ihnen, Herr Haselsteiner, aber voll und ganz zu, daß Handlungsbedarf besteht. Ich stimme Ihnen auch zu – in Ihren Ausführungen haben Sie das erwähnt –, daß die mangelnde Gesetzgebung in Österreich, was den Schutz der Minderheitsaktionäre betrifft, dem Börsenplatz Wien nicht guttut. Das Vertrauen zum Börsenplatz Wien ist ausgesprochen gering beziehungsweise, Herr Minister, international überhaupt nicht vorhanden.

Aus diesem Grund genügt auch das freiwillige Angebot der Bank Austria nicht, denn obwohl auch andere Länder keine Übernahmegesetze haben, haben sie doch eine Übernahmekultur und aufgrund eines Börsenkodex Gepflogenheiten, die Vertrauen zu den Börsenplätzen bewirken. – So etwas fehlt uns in Wien allemal!

Wir brauchen ein Minderheitsschutzrecht oder ein Übernahmerecht schon deshalb, um das Vertrauen in den Börsenplatz Wien herzustellen; nicht so sehr, Herr Kollege Haselsteiner, um es nicht zu verlieren, denn es ist gar nicht da! Das heißt, wir werden das Vertrauen durch eine gesetzliche Maßnahme ein bißchen in Gang bringen müssen. Ich stimme Ihnen auch zu, Herr Haselsteiner, daß der Minderheitsschutz allein nicht genügen wird. Wir brauchen dazu ein effizientes Aufsichtswesen. Nur das Schiedsgericht allein, Herr Minister, wird nicht ausreichen.

Es wird auch nicht genügen, die Definition der Minderheit – wie bei der Bank Austria – mit 200 000 S Obergrenze festzulegen. Das wird kein Vertrauen in den Minderheitsschutz bringen. Die Minderheitsaktionäre sind mit einem wesentlich höheren Betrag anzusetzen, sodaß unter Umständen auch kleine institutionelle Anleger noch in diesen Schutz hineinfallen.

Die EU-Richtlinie geht von der Stimmrechtskontrolle aus. Ich glaube, daß wir intensiv diskutieren müssen, ob wir nur bei einem Einfluß von über 50 Prozent Minderheitsschutz gewähren. Ich glaube, wir müssen eine Vorleistung in Richtung Schutzrechte erbringen, um das Vertrauen zum Börsenplatz Wien aufzubauen. Diese Vorleistung kann sein, daß wir, ähnlich wie die Schweiz, bereits bei 33 Prozent Anteilserwerb Minderheitsrechte zur Wirksamkeit bringen oder sogar schon bei 25 Prozent.

Ich glaube, daß im Hinblick auf den Angebotspreis der Abschlag von 15 Prozent willkürlich gewählt ist, weil das Angebot der Bank Austria 15 Prozent über dem Börsenkurs lag und die Differenz daher insgesamt 30 Prozent beträgt. Ein Preis für die Übernahme muß den Aktionärsinteressen entsprechen und diesbezüglich gesetzlich festgelegt werden.

Im Hinblick auf die mittelständische Struktur unserer über die Börse zu kapitalisierenden Unternehmen glaube ich weiters, daß wir im Hinblick auf dieses Gesetz überlegen müssen, wie viele eigene Aktien ein Unternehmen halten darf und ob der Rückkauf eigener Aktien – im speziellen auch im familiären Bereich – über den jetzigen Rahmen hinaus, wenn auch befristet und unter


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