Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 202

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gung finden können." – Wir bekennen uns dazu, und das wird auch eine spezifische Aufgabe in der diesbezüglichen Kommission und bei der Vergabe sein.

Es hat dann weitere Vorschläge gegeben – ich glaube, das ist jetzt ein Antrag der Grünen geworden – zur Planung, zur optimalen Nutzung des UKW-Spektrums, also die Idee, daß die Strahlenleistung, die Senderhöhe, die Abstrahlung auch bei genehmigten für ein bestimmtes Programm so eingerichtet werden, daß dort kein Verlust eintritt und dadurch wieder mehr Frequenzen für andere kleine möglich werden. Wir konnten uns nicht dazu durchringen, das in das Gesetz oder in einen Entschließungsantrag aufzunehmen. Allerdings ist dieses Gedankengut ein wichtiges und richtiges und sollte meiner Meinung nach bei den Vergaben und bei den Planungen entsprechend berücksichtigt werden, weil es auch eine Möglichkeit darstellt, noch ein kleines Stück mehr Liberalität durch mehr Zugangsmöglichkeiten für kleine Radios zu schaffen.

Was die Frage Burgenland betrifft: Das Burgenland hat sich sehr bemüht, über die Versorgung von zirka 70 Prozent hinaus, die es durch eigene Standorte abdecken könnte, durch einen Standort Wien eine bessere Versorgung auch des nördlichen Burgenlandes zu erreichen, so wie auch Niederösterreich einen Standort Wien hat. Ich bringe zu dieser Frage folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Kukacka, Schieder und Genossen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Nationalrat geht davon aus, daß die Regionalradio- und Kabelrundfunkbehörde bei ihrer Entscheidung über das Regionalradio für das Versorgungsgebiet Burgenland die möglichst großflächige Versorgung des Bundeslandes gewährleistet und darüber hinaus die wirtschaftlichen Notwendigkeiten zum Betrieb dieses Radios berücksichtigt.

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Dadurch könnte ein Stück faktischer Benachteiligung für das Burgenland aufgehoben werden. Ich ersuche Sie, diesem Antrag zuzustimmen.

Nächster Punkt: Journalisten und Gewerkschaft haben darauf aufmerksam gemacht, daß diese mehr Radios neue Chancen und auch neue Arbeitsplätze und Arbeitsgebiete mit sich bringen, aber daß man aufpassen muß – bei aller Notwendigkeit, von traditionellen zu neuen Formen zu kommen –, daß die Mitarbeiter dort nicht zum Freiwild werden. Deshalb ist das Redaktionsstatut als etwas Verpflichtendes aufgenommen worden. Den Wünschen und Anregungen der Gewerkschaft entsprechend legen wir folgenden Entschließungsantrag vor:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Schieder, Mag. Kukacka und Genossen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Nationalrat geht davon aus, daß die Regionalradio- und Kabelrundfunkbehörde im Rahmen der Zulassung auch berücksichtigt, inwieweit das vom Zulassungswerber in Aussicht genommene Redaktionsstatut sachgerecht ist.

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Ich ersuche Sie um Zustimmung zu dieser Forderung der Journalisten und der Gewerkschaft, die auch, glaube ich, für ein geordnetes Arbeiten auf diesem Gebiet notwendig ist.


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