Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 67. Sitzung / Seite 213

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scheingebühr belastet den extramuralen Bereich und nicht die Ambulanzen der Krankenanstalten. Diese Krankenscheingebühr ist ein volkswirtschaftliches Nullsummenspiel.

Wenn Sie nicht glauben, was ich sage, dann empfehle ich Ihnen, sich einmal ein Informationsblatt der Gebietskrankenkasse anzuschauen, wie diese Krankenscheingebühr zu handhaben ist. Dabei verweise ich Sie insbesondere auf Punkt zwei, "administrative Besonderheiten". – Ich würde das jedoch nicht als "administrative Besonderheiten", sondern als "administrative Kuriositäten" bezeichnen.

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Ich lade Sie ein: Setzen Sie den richtigen Schritt in die richtige Richtung! Sorgen Sie, wenn dieser Antrag im Ausschuß und hier im Plenum beraten wird, dafür, daß diese Krankenscheingebühr ersatzlos abgeschafft wird! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.17

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Guggenberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

22.17

Abgeordneter Mag. Walter Guggenberger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich könnte es mir relativ einfach machen: Diese Krankenscheingebühr war nämlich nicht das politische Kind der Sozialdemokraten. Sozialminister Franz Hums hat wiederholte Male im Vorfeld der damaligen politischen Beschlüsse darauf hingewiesen, daß wir Sozialdemokraten uns als Beitrag zur Gesundung der sozialen Krankenversicherung immer eine sehr bescheidene, angemessene Beitragserhöhung vorgestellt haben. Wir hätten uns vorgestellt, daß man beispielsweise die Beiträge um 0,1 Prozent anhebt. Das hätte der sozialen Krankenversicherung insgesamt 800 Millionen Schilling gebracht. Das wäre eine Summe gewesen, die außer den Lohnbuchhaltern kaum jemand gespürt hätte. – Wir mußten und müssen aber zur Kenntnis nehmen, daß dafür eine politische Mehrheit nicht zu finden war. So haben wir uns auf den Kompromiß Krankenscheingebühr eingelassen.

Trotzdem soll man in diesem Zusammenhang die Kirche im Dorf lassen. 50 S Krankenscheingebühr pro Quartal bedeutet einen monatlichen Beitrag von 16,60 S. Um diesen Preis bekommen Sie in der Cafeteria nicht einmal eine Wurstsemmel! Darüber hinaus sind Pensionisten und deren Angehörige sowie Kinder und all jene, die sozial bedürftig sind, davon ausgenommen. Der Adressatenkreis ist also stark eingeschränkt.

Wir gehören nicht unbedingt zu den Propagandisten dieser Krankenscheingebühr. Dennoch, Herr Böhacker – erlauben Sie mir diese saloppe Bezeichnung –, sind einige in der Begründung Ihres Antrages genannten Argumente schlicht und einfach Nonsens! Die Behauptung, daß die Mehreinnahmen fast zur Gänze für die Bürokratie verbraucht werden, hält einer kritischen Überprüfung schlicht und einfach nicht stand. Wir sind davon ausgegangen, daß man bei dieser Krankenscheingebühr 500 Millionen Schilling einnimmt. (Abg. Böhacker: Da liegen Sie weit daneben, Herr Kollege!) Wenn Sie sich so wie ich erkundigen, Herr Kollege Böhacker, wird man Ihnen sagen, daß diese Prognosen in etwa zutreffend sind.

Wenn Sie sogar sagen, daß die Betriebe in ihrer Leistungsfähigkeit durch die kostenlose Durchführung dieser Krankenscheinausgabe beeinträchtigt sind, sehr geehrter Herr Kollege, dann unterschätzen Sie die Leistungsfähigkeit der österreichischen Betriebe aber gewaltig! – Selbstverständlich hat kein Betrieb Freude mit dieser Regelung. Daher wiederhole ich: Wir Sozialdemokraten hätten eine Regelung vorgeschlagen, die administrativ angenehm und einfach durchgeführt hätte werden können. Wir mußten aber zur Kenntnis nehmen, daß wir dafür keine Mehrheit fanden.

In einem Jahr wird es aber soweit sein – und auch dafür ist, nicht zuletzt unter der Federführung des damaligen Sozialminister Franz Hums, die Vorarbeit in diesem Haus geleistet worden. Der Nationalrat hat in einer Entschließung den Bundesminister für Arbeit und Soziales, wie er damals noch geheißen hat, ersucht, bis zum 31. Dezember dieses Jahres die Voraussetzungen


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