Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 99

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Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Haider und Genossen betreffend Postenschacher und Freunderlwirtschaft 454/A (E)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 454/A (E). Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

"Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis 15. September 1997 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der die Neustrukturierung der Oesterreichischen Nationalbank vorsieht und insbesondere folgende Punkte enthält:

Im Hinblick darauf, daß der Gesetzgeber der OeNB sowohl bankaufsichtsrechtliche als auch gutachterliche Aufgaben übertragen hat, ist die Eigentümerstruktur der Notenbank nicht mehr zeitgemäß. Deshalb soll das Institut gemäß § 78 Abs. 1 NBG durch Bundesgesetz aufgelöst und vom Bund als dezentraler Verwaltungsträger mit der Bezeichnung "Oesterreichischer Nationalbank" neu gegründet werden. Den Privataktionären ist im Sinne des § 78 Abs. 2 NBG der Nominalwert der Aktien zurückzuerstatten.

Die "Oesterreichische Nationalbank" ist die Notenbank der Republik Österreich. Ihre parteipolitische, personelle, instrumentelle und finanzielle Unabhängigkeit ist verfassungsrechtlich abzusichern.

Beschränkung der Aufgaben der Notenbank auf die im Interesse der österreichischen Währungspolitik erforderlichen Aufgaben,

Die Geschäfte die das Nachfolgeinstitut der OeNB tätigen darf, sind taxativ aufzuzählen. Insbesondere sind ihm alle jene Aktivitäten zu untersagen, die – abgesehen von Hilfsgeschäften – in keinem ursächlichen Zusammenhang zur Währungs- und Kreditpolitik stehen. Dies gilt insbesondere für die Beteiligung an in- und ausländischen Wirtschaftsunternehmen. Deshalb sind diese Gesellschaften bestmöglich am freien Markt zu verkaufen,

Lückenlose öffentliche Ausschreibung aller Stellen mit Personalverantwortung unter Beiziehung externer Berater sowie öffentliche Bekanntmachung aller frei werdenden und extern zu besetzenden Stellen,

moderne, leistungsorientierte Standardverträge für leitende Bedienstete, Ausarbeitung durch eine Expertenkommission,

Festlegung marktgerechter Bezüge für alle Dienstnehmer nach verpflichtenden nationalen und internationalen Branchenvergleichen,

vollständige Offenlegung aller Einkommen von Dienstnehmern mit Personalverantwortung,

Die Pensionsreserve in Höhe von rund 24 Mrd. Schilling ist im Zuge der Umstrukturierung aufzulösen. Der dadurch freiwerdende Betrag ist zur Finanzierung der Einnahmenausfälle in der Anfangsphase einer zur Beseitigung der kalten Progression notwendigen Lohnsteuerreform zu verwenden."

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Haider als Erstantragsteller zur Begründung dieses Antrages das Wort. Nach § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Abgeordneter.


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