Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 74. Sitzung / Seite 129

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Zum vierten und letzten danke ich allen – vor allem auch dem lieben Gott –, daß es nicht von Persönlichkeiten wie meinem Vorredner abhängt, wie lange ich Finanzminister bin. – Ich danke Ihnen. (Anhaltender Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.13

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zum Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. – Ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Selbständigen Antrag 454/A (E) der Abgeordneten Dr. Haider und Genossen betreffend Postenschacher und Freunderlwirtschaft.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 2017/AB

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir gelangen nunmehr zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Bundesministers für Finanzen mit der Ordnungszahl 2017/AB. Diese Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden; eine Verlesung durch den Schriftführer erübrigt sich.

Bevor wir in die Debatte eingehen, mache ich darauf aufmerksam, daß nach der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf. Der Erstredner hat zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zur Verfügung. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder von zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen diesen Zeitraum gleichfalls nicht überschreiten.

Ich erteile nun Frau Abgeordneter Edith Haller als Erstantragstellerin dieses Verlangens das Wort. Redezeit: 10 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

17.15

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! In den Medien tauchte in letzter Zeit immer wieder ein Begriff auf, und zwar der der Familienbesteuerung. Herr Finanzminister! Ihr Ministerkollege Bartenstein bringt dieses Wort und ein dazugehöriges Modell immer wieder aufs Tapet; Sie beziehen da eher eine abwartende Position.

Wir Freiheitlichen bringen dann immer wieder unser Modell des Splitting-Verfahrens ins Spiel, und wir haben vor zwei Monaten eine diesbezügliche Anfrage an Sie gestellt, die von Ihnen mit der Begründung, daß Sie dies nach § 90 des Geschäftsordnungsgesetzes nicht tun müssen, nicht beantwortet wurde. Sie begründen dies damit, daß diese Anfrage auf hypothetischen Annahmen beruht, daß sie keinen Akt der Vollziehung betrifft, daß dazu umfangreiche Berechnungen notwendig gewesen wären, und Sie bitten mich als Anfragestellerin – so habe ich es zumindest verstanden – um Verständnis, daß Sie das aus personalpolitischen und finanztechnischen Gründen nicht machen werden.

Herr Bundesminister! Ich möchte bei Ihnen folgendes deponieren: Ich möchte wieder einmal meine Sorge in bezug auf das zu erwartende neue Verfassungsgerichtshofurteil bezüglich Familienbesteuerung zum Ausdruck bringen. Ich habe die berechtigte Sorge, daß man nicht bereit ist, aus gemachten Fehlern zu lernen.

Am 3. Juni 1992 – Herr Finanzminister, das war vor Ihrer Zeit – wurde hier im Plenum das sogenannte Familienpaket behandelt, das aufgrund des ersten Verfassungsgerichtshofurteils vom 12. Dezember 1991 geschnürt wurde. Unter Anwesenheit der damaligen Familienministerin und des damaligen Finanzministers Lacina habe ich in meinem Redebeitrag damals folgendes deponiert: Das Paket ist erstens nicht erkenntniskonform, zweitens familienfeindlich, drittens sind die Kostenberechnungen in den Vorlagen falsch dargestellt, viertens benachteiligt es die sozial Schwachen und fünftens verkauft die ÖVP es als Mehrkinder-Staffelung, obwohl es nur Steuerabsetzbeträge beziehungsweise Transferleistungen enthält. All diese Kritikpunkte, Herr Finanz


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