Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 77. Sitzung / Seite 108

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daß das auch Auswirkungen auf den Familiennachzug haben wird, davor dürfen wir doch nicht wieder die Augen verschließen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundesminister! Wenn Sie sagen, daß diese Gesetze keine Verschlechterung gegenüber der bisherigen Gesetzgebung bedeuten, so stimmt das zumindest auf das Ausländerbeschäftigungsgesetz bezogen nicht, denn es wird in Zukunft keine Gesundenuntersuchung mehr geben. Meiner Überzeugung nach ist das eine eindeutige Verschlechterung – gerade in Anbetracht der Tuberkulosegefahr.

Das Gesetz bevorzugt Türken gegenüber anderen Ausländern. Wenn man wirklich vorhat, sich ausschließlich und unbedingt an die 9-Prozent-Quote zu halten, so werden letztlich auch sogenannte Schlüsselkräfte benachteiligt werden.

Bei der Notstandshilfe gilt das Kriterium der Geburt, das sogar In länder benachteiligen wird, die im Ausland geboren sind, unter anderem auch Diplomatenkinder. Es ist bisher überhaupt verschwiegen worden, daß diese neue Notstandshilferegelung den Staat eine Menge Geld kosten wird, und zwar von 1,59 Millionen im kommenden Jahr auf bis zu 400 Millionen Schilling im Jahr 2000 ansteigend, und es gibt dafür keinen Bedeckungsvorschlag. Dieser wird von der Opposition zwar immer verlangt, die Regierung muß das jedoch nicht machen.

Aber nun noch ganz kurz zum Antrag 305/A, der von mir stammt und folgendes beinhaltet: Das letzte Sparpaket hat eine erhebliche Verschlechterung für Selbständige gebracht, die früher einmal arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren. Nach drei Jahren verfallen derzeit bereits ihre Ansprüche.

In letzter Zeit passiert es immer öfter, daß Selbständige nach dem Scheitern ihrer Selbständigkeit ihr Hab und Gut verkaufen müssen, weil sie nicht einmal die geringste finanzielle Absicherung haben. Und deren Zahl nimmt immer mehr zu. Der Sozialstaat Österreich hat in diesem Bereich eine Lücke geschaffen und ist anscheinend auch nicht bereit, diese zu schließen. Auch die ÖVP, die immer vorgibt, sich für die Wirtschaftstreibenden einzusetzen, tut nichts. (Abg. Haigermoser: Maderthaner zum Beispiel!)

Ich habe im Ausschuß gehört, daß Herr Kollege Feurstein sehr wohl die Notwendigkeit einer Veränderung in diesem Bereich anerkennt, aber er würde eine Selbstversicherung für die Selbständigen bevorzugen. Na klar! Warum? – Weil man dann gleich wieder Beiträge lukrieren könnte; und um nichts anderes geht es anscheinend auch der ÖVP in jüngster Zeit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.31

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Freund. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Abg. Haigermoser: Den Namen verdienst du jetzt!)

14.31

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Das Ausländerrecht kann und darf eigentlich nur den Sinn haben, die Anliegen der in Österreich lebenden beziehungsweise nach Österreich kommenden Ausländer und die Anliegen der Bürger der Republik Österreich in ein ausgewogenes Verhältnis zueinander zu bringen. Bei allem Verständnis für die Sorgen und Bedürfnisse der Ausländer darf aber nicht vergessen werden, daß das Ausländerrecht kein Sozialrecht, sondern ein Sicherheitsrecht ist. Es regelt schlicht und einfach die Vereinbarkeit von Zuwanderung und Aufenthalt von Ausländern in Österreich.

Leider ist das in diesem wichtigen Zusammenhang in der politischen Diskussion vielfach in Vergessenheit geraten, beziehungsweise es wird das von einigen Vertretern der Oppositionsparteien überhaupt verdrängt. Mit den jetzt vorliegenden Novellen zum Fremden- und Asyl- beziehungsweise Ausländerbeschäftigungsgesetz werden wesentliche Neuerungen beschlossen, die diesen Zusammenhang besser herstellen.


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