Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 8. Sitzung / Seite 199

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Wir wissen natürlich alle, was da noch dahintersteht: Die Landeshauptleute haben ihre kleinen Machtbereiche. In der Regel sind es ÖVP-Bereiche, abgesehen von Wien. Und die Verbundgesellschaft ist fest in sozialdemokratischer Hand. – In diesem Geflecht der langjährigen politischen Traditionen kann ein österreichischer Energiekonzern, der diesen Namen verdient, selbstverständlich nicht zustande kommen! Hiebei handelt es sich nicht um kooperativen Föderalismus, Herr Bundesminister, wie Sie gesagt haben. Das ist etwas ganz anderes! Das ist die Verhinderung von wettbewerbsfähigen Strukturen auf längere Sicht! (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

Die Beseitigung dieser Unbeweglichkeit und Trägheit in der österreichischen Energiepolitik wäre nun wirklich eine wirtschaftspolitisch interessante Aufgabe, der sich der Energieminister widmen sollte und müßte. Das Wirtschaftsministerium ist sowieso kein weiß Gott wie interessantes Ministerium von seinen Kompetenzen her, das muß man ehrlich zugeben. Ein Mann wie Minister Ditz – sage ich jetzt einmal – müßte sich in diesem Ministerium eigentlich fast unterfordert fühlen. Es gibt dort aber eine interessante Sektion, und das ist die Energiesektion.

Die Grünen bringen zwei Entschließungsanträge ein, die ich jetzt gleich verlesen werde. Zuvor möchte ich aber noch betonen, daß mich natürlich der letzte Schlenker des Kollegen Oberhaidinger ein bisserl enttäuscht hat. Ihre Rede, Herr Kollege, hätte ich von A bis Y – fast hätte ich gesagt bis Z –: unterschreiben können. Ihr letzter Schlenker in den letzten fünf Sekunden, daß Sie diesen Anträgen leider nicht beitreten können, hat mich dann jedoch etwas enttäuscht. – Das hat mich an Gutachten an der Universität erinnert: Bei Dissertationen oder dergleichen kommt es manchmal vor, daß der Gutachter ein absolut negatives Gutachten verfaßt, zum Schluß aber unter die Arbeit "genügend" schreibt. Oder er schreibt erst positiv, und die Note entspricht dann dem Gutachten nicht.

Sie stehen natürlich derzeit auch unter politischen Zwängen. Ich verstehe das vollkommen. Es muß ein gewisses Bauernopfer gebracht werden. Mehr brauchen wir dazu wahrscheinlich nicht zu sagen.

Der erste Entschließungsantrag der Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde betrifft die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zur forcierten Nutzung der Windenergie in Österreich und lautet:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird aufgefordert

1. das im Energiebericht 1993 der Bundesregierung (Maßnahme M 52) vorgesehene Förderprogramm für die Windenergienutzung bis spätestens Mitte 1996 umzusetzen,

2. einen Entwurf für ein Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz zu erstellen und dem Nationalrat bis spätestens Mitte 1996 zu übermitteln. Das Gesetz soll in Anlehnung an die deutsche Regelung die Erzeugung elektrischer Energie aus Wind und Photovoltaik mit 90 Prozent, jene aus Biomasse, Deponie- und Klärgas mit 75 Prozent des Durchschnittserlöses je Kilowattstunde des jeweiligen Elektrizitätsversorgers, in dessen Netz eingespeist wird, vergüten,

3. sich dafür einzusetzen, daß die EVN keine prohibitiven "Netzbereitstellungsgebühren" für die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz verrechnet."

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Der zweite Entschließungsantrag der Abgeordneten Anschober, Freunde und Freundinnen ist sehr kurz. Er betrifft die verbindliche Einführung von Least-Cost-Planning in der Elektrizitätswirtschaft:


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