Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 128

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10. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 204/A (E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen betreffend Novellierung des Bundesgesetzes vom 26. März 1947 (2. Verstaatlichungsgesetz), BGBl. Nr. 81/1947 (816 der Beilagen)

11. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 293/A (E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Genossen betreffend die rasche Privatisierung von noch in Staatsbesitz befindlichen Unternehmen und Unternehmensteilen (817 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 7 bis 11. Die Debatte wird unter einem durchgeführt.

Berichterstatter ist mir keiner namhaft gemacht worden, daher entfällt die Berichterstattung.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Trattner. Die Redezeit ist auf 8 Minuten eingestellt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.39

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Hohes Haus! Es geht bei diesem Tagesordnungspunkt um eine anstehende Privatisierung der Bundesanteile an der Bank Austria in der Größenordnung von 18,87 Prozent. Da muß man ein bißchen auf die Vorgeschichte eingehen, und zwar insofern, als es Ende 1996 hier im Nationalrat einen Beschluß gegeben hat, daß die Bundesanteile an der Bank Austria an die Postbeteiligungs-Holding verkauft werden, weil man uns glaubhaft machen wollte, daß diese Institution geradezu prädestiniert ist, dieses Aktienpaket breitgestreut zu veräußern.

Am 12. Jänner gab es im Zuge der Auseinandersetzung um den Verkauf der CA-Anteile an die Bank Austria eine Sitzung zwischen der Sozialdemokratischen Partei und der Österreichischen Volkspartei. Dabei wurde festgemacht, daß eben dieser Bundesanteil, dieses Aktienpaket, das bei der Postbeteiligungs-Verwaltung zur Verwertung zwischengeparkt oder eingeparkt ist, bis 31. 12. 1997 veräußert werden soll.

Am 14. 1. gab es hier im Plenum den Beschluß hinsichtlich der raschen Veräußerung bis zum 31. 12. 1997. Jetzt haben wir Juli 1997! Ein halbes Jahr ist vergangen, und es wurde überhaupt nichts gemacht, es ist überhaupt nichts geschehen. Jetzt kommt man darauf, daß diese Postbeteiligungs-Verwaltung offensichtlich nicht das geeignete Instrument ist, dieses Aktienpaket zu veräußern, es soll dieses Aktienpaket wieder an ein Konsortium veräußert werden, ein Konsortium, das aus Banken, privaten Investoren und so weiter bestehen kann. Ein halbes Jahr ist nichts passiert, und jetzt soll es rasch unter Zeitzwang veräußert werden!

Hier tun sich zwei Dinge auf: Das erste ist der Zeitzwang bis 31. 12. 1997. Zu diesem Zeitzwang gab es einen Abänderungsantrag im Ausschuß, in dem man mit Zustimmung der Bundesregierung eine sogenannte Fristerstreckung bis zum 31. 3. 1997 gebilligt hat. Herr Kollege Nowotny! Ich weiß nicht, gibt es jetzt wieder einen Abänderungsantrag? Sie sagen laut "Kurier" von heute, bis Ende März müßte der Verkauf nicht abgewickelt, sondern in die Wege geleitet sein. Gibt es jetzt wieder einen Abänderungsantrag zum Abänderungsantrag im Ausschuß? Wie ist die jetzige Vorgangsweise? – In die Wege leiten, das kann viel bedeuten. In die Wege leiten kann auch heißen, daß ich einen Prospekt drucke, um das auf den Markt zu bringen. Aber das kann ja nicht die Vorgangsweise sein!

Weiters steht auch in diesem Antrag nichts darüber drin, zu welchem Preis veräußert wird. Jetzt wird es zu einem Preis veräußert, zu dem damals die Postholding-Beteiligungsgesellschaft das Aktienpaket vom Bund gekauft hat, nämlich um 4,5 Milliarden Schilling. Das wird jetzt zum gleichen Preis an das Konsortium weiterveräußert, und das Konsortium ist dann verpflichtet oder auch nicht verpflichtet, diese Aktien bestmöglich zu veräußern; dem Bund kommt dabei ein

 


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