Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 80. Sitzung / Seite 164

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzesantrag auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht gleichfalls mehrheitlich. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Die Tagesordnung ist damit erschöpft.

Anträge auf Einsetzung von Untersuchungsausschüssen

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Schmidt und Genossen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung der politischen Verantwortlichkeit der Bundesregierung, insbesondere des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten, des Bundesministers für Inneres und des Bundesministers für Justiz, sowie vermutete rechtswidrige Einflußnahme durch politische Funktionsträger im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Morden an Abdullah Ghaderi, Abdul-Rahman Ghassemlou und Fadel Rasoul am 13. Juli 1989 und der Verfolgung von drei dieser Tat dringend Verdächtiger, die trotz vorliegen eindeutiger Indizien Österreich unbehelligt verlassen konnten.

Der Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Schmidt, Hans Helmut Moser, Partnerinnen und Partner auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 Abs. 1 GOG

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Zur Untersuchung folgenden Gegenstandes wird ein Untersuchungsausschuß eingesetzt:

Die politische Verantwortlichkeit der Bundesregierung (insbesondere des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten, des Bundesministers für Inneres und des Bundesministers für Justiz) sowie vermutete rechtswidrige Einflußnahme durch politische Funktionsträger im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Morden an Abdullah Ghaderi, Abdul-Rahman Ghassemlou und Fadel Rasoul am 13. Juli 1989 und der Verfolgung von drei dieser Tat dringend Verdächtiger, die trotz vorliegen eindeutiger Indizien Österreich unbehelligt verlassen konnten, ist zu prüfen."

Der Untersuchungsausschuß besteht aus 17 Abgeordneten im Verhältnis 6 SPÖ, 5 ÖVP, 4 FPÖ, 1 Liberales Forum, 1 Grüne.

Gemäß § 33 Abs. GOG wird die Durchführung einer Debatte beantragt.

*****

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gehen in die Debatte ein. Ich verweise auf die Bestimmungen des § 57a der Geschäftsordnung.

Das Wort erhält zunächst Frau Dr. Schmidt als Antragstellerin. Maximale Redezeit: 10 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

21.25

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Präsident! Hohes Haus! Kollege Kostelka fragt mich, ob es etwas Neues gibt. – Ich halte die Beantwortung dieser Frage deswegen für nicht wichtig, weil die alten Dinge noch nicht geklärt sind, sondern einer Klärung harren.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite