Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 81. Sitzung / Seite 58

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ein Weiteres: Es betrifft das Ablehnungsrecht des Verwaltungsgerichtshofes von Verwaltungsgerichtshofsbeschwerden, und da konnten wir im Verfassungsausschuß Kollegen Kostelka auf die Sprünge helfen. Es wurde von seiten der sozialdemokratischen Fraktion übersehen, daß es auch bisher in Bagatell-Verwaltungsstrafsachen ein Ablehnungsrecht des Verwaltungsgerichtshofes gegeben hat. Das heißt, der Verwaltungsgerichtshof hat gesagt, mit Bagatell-Verwaltungsstrafsachen befasse ich mich nicht.

Jetzt kommt es zu einer wesentlichen Ausweitung dieser Ablehnungsmöglichkeit des Verwaltungsgerichtshofes, die dazu führen wird, daß der Verwaltungsgerichtshof als Schutzmöglichkeit vom Normunterworfenen nicht mehr im Ausmaß wie bisher angerufen werden kann. Denn jetzt – das ist der Unterschied – kann der Verwaltungsgerichtshof nicht nur in Verwaltungsstrafsachen, sondern auch in anderen Verwaltungssachen, bei denen der Unabhängige Verwaltungssenat des Landes entscheidet, die Annahme einer Beschwerde verweigern. Auch das ist ein Rechtsschutzdefizit, auch das ist ein Abbau der Rechtschutzmöglichkeiten in unserem Land. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.44

Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort erteile, teile ich mit, daß Herr Abgeordneter Anschober gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt hat, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, und zwar zur Untersuchung der Verantwortlichkeit von Mitgliedern der Bundesregierung im Zusammenhang mit der freien Ausreise der Täter betreffend den Mord an dem damaligen Vorsitzenden der DPK-I, Dr. Abdul Rahman Ghassemlou, und seiner zwei Vertrauten, insbesondere, ob und welche Weisungen angesichts der Drohungen von seiten des Irans, die Unterlagen über die illegalen österreichischen Waffenlieferungen im ersten Golfkrieg preiszugeben, wie vom ehemaligen Präsidenten des Irans Bani-Sadr behauptet, erteilt wurden.

Ferner liegt noch das von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen. Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung finden Debatte und Abstimmung nach Erledigung der Tagesordnung statt.

*****

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Klubobmann Dr. Khol gemeldet. – Bitte.

11.45

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Vorredner Krüger hat gesagt, daß ich als aufrechter Katholik Kirchensteuer bezahle. Dem möchte ich den richtigen Sachverhalt entgegensetzen (Abg. Dr. Graf: Er zahlt keine!): Ich bezahle Kirchenbeitrag , die Kirchensteuer haben die Nationalsozialisten als kirchenfeindliche Maßnahme eingeführt.

Ich freue mich über jeden Schilling Kirchenbeitrag, den ich zahle. So wie der Alpenvereinsbeitrag ist es ein Beitrag, der mich nicht reut. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Graf: Das war aber keine tatsächliche Berichtigung!)

11.46

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rauch-Kallat. – Bitte.

11.46

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die heutige Debatte ist sehr erfreulich, insbesondere dieser Tagesordnungspunkt. Und besonders erfreulich finde ich – das hat auch Herr Abgeordneter Krüger bereits angesprochen –, daß dieser Tagesordnungspunkt schon im Ausschuß konsensual erledigt werden konnte und natürlich auch jetzt hier im Plenum konsensual erledigt werden wird.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite